Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

 
1. November 2010 Jan Brill

Behörden: LBA und JAR Takeoff Minima


Dicke Waatsch’n vom Gericht

In Pilot und Flugzeug Ausgabe 2010/08 und im Internet berichteten wir unter der Überschrift „Steigflugversuche in Braunschweig“ über die gelinde gesagt etwas unflexible Umsetzung einer JAR-Richtlinie durch das LBA, welches im Begriff war, den Großteil der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Kolben- und Turbinen-Zweimots in Deutschland zu VFR-Fliegern zu machen. Nun wandte sich das Gericht an das Amt und teilte das aus, was man in Österreich als eine „ordentliche Waatsch’n“ bezeichnet.

Das Problem dabei war, dass sich das LBA auf den Standpunkt stellte, „was nicht im Handbuch steht, gibt es auch nicht“, auch wenn fliegerische und betriebliche Erfahrung, die Naturgesetze und so ziemlich jeder Sachverständige, den man finden kann, zu einem gänzlich anderen Ergebnis kommen.

Es geht um die Anlage 1 zu JAR-OPS 1.430. In Tabelle 2 dieser Anlage wird geregelt, welche Pistensichtweiten mindestens zu veranschlagen sind für mehrmotorige Flugzeuge, die einen Start beim Ausfall eines Triebwerks nicht in jeder Konfiguration fortsetzen können.

Bedeutet: Solange Fahrwerk und Klappen noch nicht eingefahren sind, kann z.B. eine Seneca im Einmotorenflug nicht steigen. Bei einem Ausfall vielleicht 5 Meter über der Lande­bahn müsste selbstverständlich wieder gelandet werden, das ist jedem Twin-Piloten klar. Dass man dazu etwas Sicht braucht, kann auch niemanden überraschen, und so ist diese Vorschrift eigentlich eine recht harmlose Umsetzung fliegerischen Menschenverstandes in eine Rechtsnorm.

Jedenfalls solange, bis sich das LBA mit der Auslegung derselben befasste. Denn nur für die wenigsten Flugzeuge, deren Flug­leistungen nach Part 23 berechnet sind, ist eine solche Höhe im Handbuch veröffentlicht. Der Nachweis war in den 1970er- und 1980er-Jahren, als Cessna 414, Cheyenne, King Air oder Aerostar zum Verkehr zugelassen wurden, einfach nicht gefordert.

Mangels Handbuchangabe hierzu stellt sich das LBA jedoch auf den Standpunkt, dass diese Flugzeuge überhaupt nicht in der Lage wären, den Start oder Flug mit einem Motor fortzusetzen, und wendet daher die höchsten zu veranschlagenden Minima an, nämlich de facto Sonder-VFR (1.500 ft RVR).

Ein Flugunternehmer aus Norddeutschland, der seine Flotte von teuren Zweimots im gewerblichen Einsatz nicht zu VFR-Fliegern degradiert sehen wollte, klagte. Es geht dabei einzig und allein darum, auch andere als die Handbuchbeweise für die Erfüllung des JAR-OPS 1.430 zuzulassen. Der Kläger legte dazu umfangreiche Beweisangebote vor. Praktisches Vorfliegen, das Gutachten eines Flugingenieurs und diverse andere Vorschläge wurden seitens des LBA immerwieder mit dem Hinweis quittiert: „Geht nicht, gibt’s nicht, steht nicht im Handbuch!“
Das wurde nun offenbar auch dem vor­sitzenden Richter am Verwaltungsgericht Braun­schweig zu doof. Er schrieb einen Brief an die Prozess­beteiligten, wie wir ihn in dieser Schärfe noch nicht zu lesen bekommen hatten:Die Beklagte [das LBA] verhält sich wenig konstruktiv. Es mag sein, dass bei enger Auslegung der in Rede stehenden Normen ohne entsprechende Nachweise eine kürzere Pistensichtweite nicht akzeptiert werden kann und dass die Klägerin insoweit verpflichtet ist, die notwendigen Nachweise beizubringen.
Sie hat jedoch zum einen bereits ein Gutachten vorgelegt und zum anderen verschiedene andere Formen des Nachweises angeboten. Darauf ist das Luftfahrt-Bundesamt nicht konstruktiv eingegangen, sondern hat lediglich eine Blockladehaltung an den Tag gelegt und mitgeteilt, was ihm nicht genügt.

Ich bitte daher bis zum 10.11.2010 um Mitteilung, welche Nachweise in welcher Form Sie von der Klägerin erwarten. Diese bitte ich so konkret zu fassen, dass sie zum Gegenstand eines Beweisbeschlusses gemacht werden können.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig war bislang nicht gerade dafür bekannt, übermäßig streng mit der Behörde umzuspringen. Manche würden sogar das Gegenteil für zutreffend halten. Eine solche Waatsch’n von dieser Stelle sollte dem LBA zu denken geben, ob hier nicht kurz das Fenster geöffnet und frische Luft eingelassen werden sollte.

Wir werden unsere Leser selbstverständlich über den weiteren Fortgang dieses Verfahrens informieren.

Ein „Geschmäckle“ hat diese Sache auch deshalb, da diese Norm vom LBA selbst höchst unterschiedlich angewand wird. Es gibt zahlreiche Flugbetriebe, die vergleichbare Flug­zeuge nutzen, und die nicht zu VFR-Flie­gern herabgestuft wurden. Und es gibt andere, wie den Kläger, die kurz nach einer Aus­ein­andersetzung mit dem LBA in anderer Sache von dieser Keule getroffen wurden ...


  
 
 




3. November 2010: Von Oscar Bürgis an Jan Brill
Herr Bill: Warum werden eigentlich Leute, die im LBA beschäftigt sind, nicht vor deren Einstellung wie es sich gehört "gezüpt"?
Mich würden auch die Namen der Verantwortlichen interessieren und zwar einzig und allein deshalb, dass bei Erscheinen solcher Namen sofort alle Alarmglocken läuten!
3. November 2010: Von Jan Brill an Oscar Bürgis
Hallo Herr Bürgis,

klar nennen wir Namen, die stehen im Original-Artikel. Am 20.7. in Braunschweig erschienen:
  • Wolfgang Boland (Ausrüstung/Flugbetriebsvorschriften und Flugleistungen im Referat B2 „Flugbetrieb“)

  • Justiziarin Ulrike Urban (Referatsleiterin B5). Das war die Dame, die die Presse beim wesentlichen Teil der Verhandlung nicht so gerne dabei hatte und ansonsten versuchte die Anhörung des sachverständigen Zeugen zu verhindern.

  • Herr Brayer ("fliegerischer Beistand"), der sich jedoch drauf beschränkte den Anwalt der Klägerin, der selbst aktiver IFR-, Multiengine- und Turboprop-Pilot ist, beim Sachvortrag mit einer schnippischen Bemerkung zum "fliegerischen Heldentum" zu beglücken.

MfG
Jan Brill
4. November 2010: Von Jan Nestler an Jan Brill
Herr Brayer ("fliegerischer Beistand")

Was hatte denn besagter Herr Brayer für eine fachliche (=fliegerische) Qualifikation? Oder wurde das Thema gar nicht angesprochen?
4. November 2010: Von Alexander Stöhr an Jan Brill
Ich weiß, die Frage wird hier nicht beantwortet werden können, aber angesichts des Vorgangs drängt sie sich mir auf:

Was bitte versteht diese Behörde als ihren Auftrag? Wofür meinen sie selbst, sind sie da?

Meine Erfahrung mit Behörden - insbesondere bei persönlichem Kontakt - ist stets konstruktiv gut. Sie sehen sich selbst in der Rolle der Bürgervertreter und der "Ermöglicher". Unbeschadet dessen ob es um Arbeitssicherheit, Gefahrgut oder Zulassungsangelegenheiten geht.
Ich habe witzigerweise eben gerade (vor fünf Minuten) ein sehr konstruktives und weiterführendes Gespräch mit einem Behördenvertreter führen dürfen. Hier ist es die Behörde, die die starre (paragraphentreue) Haltung eines Sachverständigen nicht stützt und um ein praxisnäheres Umsetzungskonzept bittet.
Dass ein Gericht die Behörde öffentlich zu konstruktivem Verhalten mahnen muss, ist in meiner Welt mit dem Idiom "Watschn" nicht annähernd ausreichend beschrieben!
5. November 2010: Von  an Alexander Stöhr
Das kann ich leider nicht bestätigen. Die Politiker reden einem nach dem Mund, kaum hat man sich umgedreht, wird was naderes gemacht. Leider mehrfach auf Bürgermeister. und Landratebne erlebt. Ich kann dieser Gattung Menshc leider kein großes Vertrauen aussprechen.
6. November 2010: Von Alexander Stöhr an 
lieber wehrhard,

politiker waren auch nicht gemeint. da kann ich keine erfahrung vorweisen. meine ansprechpartner sind die vielgescholtenen beamten in den behörden.
6. November 2010: Von  an Alexander Stöhr
Hallo,

es war nur eine Erklärung, warum Beamten so sind, wie sie sind. Die Vorgaben für die Bematen kommen in der Regel von der Politik.

8 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang