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20. Mai 2023: Von Willy Ader an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Sehr geehrter F.S.

ob es auch eine „falsche Tatsachenbehauptung“ ist, eine Aussage unvollständig oder nur halb zu zitieren. (?) Ich weiß es nicht. Ich glaube nicht, ich will es auch gar nicht beurteilen.

Aber das was und wie Sie zitierten ist Ihr Blickwinkel, Ihre Betrachtungsweise und dennoch nur die Hälfte. Denn der zweite Satz fehlt. So leiten Sie Ihre Realität nach eigener Interpetation ab und stellen es als Wahrheit dar. Ja. Ich respektiere Ihre Meinung, die sich daraus bildet und Sie haben voll und ganz Recht mit dem was Sie schreiben.

Egal, ob hier im „Diskurs bewusst oder unbewusst“ nur ein halbes Zitat vorgetgragen wurde. Sie haben Recht. Ohne Wenn und aber. Punkt.

Wenn Sie den Wert eines Diskussionsbeitrages an der Vergangenheit einer Person oder einer früheren Aussage festmachen wollen…. mir fallen dazu gerade einige Gesichter im Bundestag ein.

Wie dem auch sei. Immerhin gestehen Sie mir noch Rechte zu, die andere glauben mir absprechen zu dürfen.

Ich wurde von keiner Stelle vorgeladen. Gegen mich wurde keine Klage erhoben. Ich wurde nicht verurteilt oder gerichtlich belangt. Somit haben höhere Stellen eine andere Sichtweise gehabt, was Meinungsfreiheit und Satire angeht.

Ja. Über Geschmack und Stil kann man streiten. Es bedeutet nicht, daß das was da zu lesen war richrig war. Es belegt nur, daß Meinungsfreiheit und Satire (noch) nicht strafbar sind.

20. Mai 2023: Von Alexander Patt an Willy Ader Bewertung: +4.00 [6]
„Ich wurde von keiner Stelle vorgeladen. Gegen mich wurde keine Klage erhoben. Ich wurde nicht verurteilt oder gerichtlich belangt. Somit haben höhere Stellen eine andere Sichtweise gehabt, was Meinungsfreiheit und Satire angeht.“

Nein, es wollte sich nur niemand mit einem unbelehrbaren, aber unbedeutenden Menschenverachter die Hände schmutzig machen.
20. Mai 2023: Von Sven Walter an Willy Ader Bewertung: +4.00 [4]
Einfache Fragen:

A) sind Sie homophob?
B)sind Sie xenophob?

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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