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28. Juli 2018: Von Florian S. an Michael Kimmel

Ja, habe schon mit dem Anwalt gesprochen, die Ansprüche muss ich an mich abtreten lassen, kosten übernimmt meine Rechtsschutzversicherung, da Privatkauf.

Sicher? Also im Sinne von: Hast Du das schriftlich? Wenn es eine N-reg ist, dann vermute ich mal, dass Du sie zwar irgendwann mal privat gekauft hast, aber sie nun ja einem amerikanischen Trust gehört. Dann muss dieser ja die Ansprüche geltend machen, oder?
Das dafür dennoch eine deutsche Privatrechtschutzversicherung aufkommt, ist mal eine positive Überraschung.

Es geht auch in erster Linie um einen Vergleich...

Viel Glück dabei - aber ich würde vermuten, dass die Chancen eher schlecht sind. Ohne jetzt die Feinheiten des französischen Rechts zu kennen (und darum geht es wahrscheinlich, wenn die Werft in Frankreich ist), gibt es zu viel, was Du beweisen musst, um Chancen auf Geld zu haben. Das weiss die Werft natürlich auch.


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