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27. Juli 2018: Von Toni S. an Albrecht Sieber Bewertung: +1.00 [1]

Die NfL, die das gefordert hat, ist Geschichte. Geht nur noch nach IHP. Und in diesem kann man das Intervall z.B. auf das setzen, das im Maintenance Manual des Fliegers steht (häufig Motor GÜ oder Avionik-Umbau o.ä und dann auch sinnvoll). Wenn es in deinem IHP noch jährlich steht, einfach ändern, sofern selbsterklärt. Bei einem genehmigten IHP lohnt es vll nur zusammen mit sonstigen Änderungen. Die Geschichte ist eigentlich analog zur Avionik-Nachprüfung ;-)

Grüße, Toni

27. Juli 2018: Von Albrecht Sieber an Toni S.

Danke. In meinem (genehmigten) IHP steht nichts drin. Ich will das dann in den nicht genehmigungspflichtigen Anhang, in dem auch die Avionic-Prüfung steht, reinschreiben.


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