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27. Juli 2018: Von Achim H. an Michael Kimmel Bewertung: +1.00 [1]

Fehler passieren, Skandal ist etwas hoch aufgehängt.

Die Frage ist ob noch ein Gewährleistungsanspruch besteht. Du hast sicherlich keinen gegenüber irgendeiner Werft, die ein anderer beauftragt hat. Bei einem Privatkauf ist höchstwahrscheinlich auch keine Gewährleistung drin. Es ist ja auch defacto überhaupt nichts passiert.

Ich denke Du wirst den Fehler auf Deine Kosten beheben lassen müssen.

Wenn Du Ärger machen willst, informierst Du die DGAC über die Sache, die kann dann die Werften auditieren. Im ersten Schritt als Drohung gegenüber der Werft, im zweiten Schritt dann tatsächlich an die DGAC. Wer einmal falsche Kolben einbaut, macht das evtl. öfters.


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