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24. Mai 2007: Von Norbert V.H. Lange an 
Also ich bin da ja nicht so der Versicherungsspezialist. Hier stellt sich mir aber doch die Frage nach der "Gleichbehandlung", die im GG garantiert ist.

Bei jeder Kfz-Haftpflicht, so hat man mir versichert, sind auch Personenschäden grundsätzlich versichert für Personen, die mit mir im Auto sitzen und gegen mich Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Das Problem könnte sein, daß die Deckungssumme nicht ausreicht, wenn z.B. ein größerer Umweltschaden dazu kommt oder/und noch weitere Personen beim Unfallgegner Ansprüche stellen können, z.B. bei Renten- oder Unterhaltsansprüchen ist die Deckungssumme schnell aufgebraucht und der Anspruchsteller kann dann aus dem Vermögen des Verursachers oder seiner Erben schöpfen.

Die Versicherer beiten deshalb auch noch eine zusätzliche, freiwillige "Insassen"Versicherung an.

Genauso müßte es grundsätzlich auch bei der Luftfahrt sein.
(Gleichbehandlungsgrundsatz)###-MYBR-###
meint
Norbert V.H. Lange
25. Mai 2007: Von Max Sutter an Norbert V.H. Lange
"Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muss aber nicht.
Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die ...... halten!" Dieter Nuhr - www.nuhr.de

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