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7. Mai 2007: Von  an RotorHead
Danke Rotorhead,

das ist eine Antwort, mit der ich was anfangen kann. Natürlich alles wie immer unverbindlich. Das mit 2 Piloten bei IFR (Vorschrift bei Autopilot defekt oder nicht vorhanden) ist so eine Gefahrengemeinschaft bzw. auch eine Bedingung um legal IFR zu fliegen. Das gleiche gilt aus meiner Sicht auch, wenn ein IFR-Pilot und ein AZF-ler zusammen IFR ohne Autopilot fliegen. Auch dies ist bei IFR Vorschrift.

Das Versicherungsproblem bei Luftfrachtführern ist aus meiner Sicht jetzt für mich klarer. Ich sehe das so: Sobald mir ein Fluggast einen Kaffe ausgibt, bin ich Luftfrachtführer und brauche diese CSL-Versicherung. Sonst nicht.

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