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1. Februar 2005: Von Michael Münch an 
Die einfachste Ausweichreaktion ist doch, seine JAR-FCL Lizenz NICHT in Deutschland sondern bspw. in England zu machen, bzw. dort das Medical zu machen (oder in der Schweiz...). Nachdem es sich um JAR-Medicals handelt, dürfte wohl keiner dagegen meckern können, zumal eine Einschränkung gegen das EU-Diskrimminierungsverbot verstossen dürfte.

Da die Lizenz leider immer vom Wohnort-Staat ausgestellt wird, braucht es natürlich noch ein Domizil im betreffenden Staat wenn die gesamte Lizenz nicht in D verwaltet werden soll. Das Medical alleine ist mit einem kurzen Ausflug erledigt (weiß ich aus eigener Erfahrung). Ich bin bisher immer gut damit gefahren - äh, geflogen!
1. Februar 2005: Von Edgard L. Fuß an Michael Münch
Das klingt vordergründig nicht schlecht, wir würden von einer liberaleren Bestimmung zum Erhalt des Medical profitieren.
Andererseits treffen wir damit besonders die "kleinen" Fliegerärzte, die nach meiner Erfahrung sehr praxisorienteirt sind; die AMC bleiben weitaus verschont, da dort die Kl. 1 - Berufspiloten hin müssen.
Mit einer deutschen Lizenz aber unterliegen wir weiterhin den schwachsinnigen und nicht nachvollziehbaren Regelungen bez. der gesundheitlichen "Störungen" - und ich wohne leider nicht im Grenzbereich, um mal eben in ein Nachbarstaat zu reisen...
Gibt es eigentlich eine irekte Gegenüberstellung der Umsetzung JAR-FCL3 in den verschiedenen JAA-Ländern?

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