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4. Januar 2025 13:15 Uhr: Von Alfred Obermeier an Tobias Schnell Bewertung: +4.00 [4]

@ all,

bei der ganzen Diskussion wird immer nur von Notlandung gesprochen.
Bekanntlich gibts auch eine genehmigungsfreie "Sicherheitslandung" (para 25 LVG) zur Abwendung von Schaden um einen Notfall zu vermeiden. (FORDEC abarbeiten). Hierunter würde ich durchaus eine wetterbedingte Außenlandung und einen Wiederstart bei Wetterbesserung verstehen. Der Pilot muss sich vielleicht dennoch dem Vorwurf einer mangelnden Flugvorbereitung stellen. Dennoch halte ich eine "Sicherheitslandung" für besser als das in EDDS erzielte Ergebnis.


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