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18. Dezember 2023 15:45 Uhr: Von Michael Söchtig an Andy W ✈️

Das Problem ist halt der konkrete kausale Nachweis dass der Schaden exakt auf der unerlaubten Handlung beruht - und dann muss man ihn auch noch detailliert darlegen. Ich kenne die Klage nicht, aber sehr wahrscheinlich wird Lufthansa hier bewusst nur solche Kostenpositionen auflisten, die ohne große Beweisaufnahme über die Bühne gehen. Ist auch ne Kostenfrage, genau wenn nach Zeit abgerechnet wird dann wirft man gutes Geld dem schlechten hinterher.

Meine Einschätzung ist eh, von denen wird nichts zu holen sein, daher verdient nur einer an der Klage - der Anwalt. Aber manchmal muss man solche Prozesse auch führen.

18. Dezember 2023 16:20 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Es ist gut, dass solche Prozesse geführt werden. Selbst wenn nichts zu holen ist, dient es der Abschreckung.

18. Dezember 2023 16:54 Uhr: Von Sven Walter an Michael Söchtig

Weitestgehende Zustimmung, außer in einem Punkte: Da die ständig freigestellt werden von wohlhabenden und fehlgeleiteten Gönnern, ist da mE durchaus was zu holen - ansonsten würden die Probleme bei der Nachwuchsgewinnung bekommen irgendwann. Oder zumindest würde sie erheblich erschwert.

18. Dezember 2023 17:00 Uhr: Von Holgi _______ an Sven Walter

Ist es nicht eine Art Geldwerter Vorteil wenn jemand für mich solche Strafen bezahlt?
Und müsste es als solcher nicht auch versteuert werden?

18. Dezember 2023 17:11 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______

Da würde ich lieber in einen Kommentar gucken, bevor ich was gackere, eigentlich. Aber das wäre hier wohl vermutlich schenkungssteuerpflichtig. Wenn's nicht von Verwandten kommt, sind das eher tiefe Freibeträge. Ob die das einpreisen oder später nochmals Ärger mit dem Finanzamt bekommen.... wer weiß mehr?

18. Dezember 2023 17:17 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Ich frage mich, wie das mit dem Freistellen juristisch und steuertechnisch gehen soll?

Wenn der Klimasprüher/-kleber im Namen des Vereins (oder auch andere Rechtsform) "Letzte Generation" sozusagen als Mitarbeiter handelt, könnte der Verein ihn vielleicht vom Schadensersatz freistellen. Aber das geht meines Wissens nach nur, wenn es sich nicht um Vorsatz des "Mitarbeiters" handelt.

Aber selbst wenn das grundsätzlich möglich wäre, hätte der Verein dann ein anderes Problem, denn er stiftet seine Mitarbeiter ja zu Straftaten an. In kürzester Zeit wäre der Verein als kriminelle Organisation dann aus dem Rennen. Daher ist die mit Spenden finanzierte Organisation immer "unbeteiligt". Es gibt auf deren Website (es tut richtig weh sich darin umzusehen!) eine Wiki mit allerlei Infos zur Planung und Organisation von Protesten und auch Rechtshinweise. Darin sind nur Zuwendungen für administrative Gebühren und Prozesskostenhilfe aufgeführt, kein Schadensersatz oder Ähnliches.

Es kann somit auch kein anderes "spendenwilliges" Unternehmen für diesen Demonstranten den Schadensersatz übernehmen, denn auch dieses hätte dann ein Problem mit der Unterstützung von Straftaten,

Als halbwegs juristisch/steuerlich machbar bliebe für mich einzig die direkte Zuwendung an die Person des Demonstranten durch Schenkung ohne Zweckbezug. Das wird dann allerdings deutlich teurer, da der Demonstrant ja zunächst Schenkungssteuer bezahlen muss oder - falls es als Einkommen deklariert wird - Lohnsteuer.

Allerdings gibt es Protestler, denen es völlig egal ist, was die Konsequenzen für sie sind. Sie wollen gar nicht in unserem "kapitalistischen System" leben, sondern empfinden es sogar als Befreiung, wenn man Ihnen jegliche Perspektive eines "normalen" Lebens nimmt. Ich müsste mal suchen, ob ich dazu noch das Interview einer "prominenten" Bienenkönigin finde. Lust darauf habe ich aber keine.

18. Dezember 2023 17:28 Uhr: Von Stefan Jaudas an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Dieser kausale Nachweis ist ein No-Brainer.

Eine Menschenmenge bestehend aus Klima"aktivisten" rotten sich öffentlich zusammen, verschaffen sich widerrechtlich Zugang in das befriedete Besitztum einer Flughafengesellschaft (schwerer Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung), kleben sich auf dem Taxiway fest, weswegen der Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss und verursachen damit einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden (Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs).

Aber die Apologeten der LG & Co. sind leider Legion.

18. Dezember 2023 18:43 Uhr: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing

Als Arbeitgeber wurde ich mal belehrt, ich darf nicht Knöllchen meiner Mitarbeiter bezahlen. Natürlich kann man es unter der Hand doch irgendwie tun, aber nicht "offiziell". Ich bin selbst kein Anwalt/Fachmann, daher habe ich das so geglaubt. Wenn ein Verein öffentlich ankündigt, seine Mitglieder zu Straftaten zu ermuntern und ggf. die Bußgelder zu übernehmen, würde ich meinen, dass man das dem Verein durchaus untersagen kann und dafür auch dem Verein ein saftiges Bußgeld aufbrummen kann. Oder?

18. Dezember 2023 18:52 Uhr: Von Jochen Wilhe an Stefan Jaudas
18. Dezember 2023 19:08 Uhr: Von Sven Walter an Chris _____

So blöd werden nicht mal die sein, die verweisen an einen reichen Gönner und der stellt die frei. Vermute ich.

Stelle es dir für eine Fallkonstellation vor, die dir sympathischer ist oder sein könnte (Greenpeace in den 80ern fährt mit Zodiacs neben Schiffe, die Fässer und Dünnsäure in der Nordsee verklappen wollen). Wie hättest du damals einen umweltbewussten Erben privat bewertet, der sagt, für soviel Zivilcourage stehe ich privat, nicht als Firma, gerne ein? Ist was anderes als Tickets zu zahlen für Raserei und besoffen Auto fahren als Vertreter.

18. Dezember 2023 19:50 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter

Naja, die Nordsee ist jetzt kein befriedetes Besitztum.

18. Dezember 2023 20:31 Uhr: Von Sven Walter an Stefan Jaudas

Sorry, bei aller Zustimmung zu deinen gesamten (!) letzten Beiträgen, hapert's jetzt doch dabei, Texte nach dem Sinn zu erfassen? Hier ging es nicht um die Komponente Hausfriedensbruch, sondern das Ersetzen von Schadenersatzbeiträgen und die moralische Dimension. Alles andere war separat.

19. Dezember 2023 09:30 Uhr: Von Willi Fundermann an Markus S. Bewertung: -0.33 [1]
19. Dezember 2023 10:24 Uhr: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Juristisch sehr innovativ, von Täterseite den Schadensersatz mit einer Auflage für den Geschädigten zu verbinden, die außerdem (laut ebenso innovativer Berechnung der Täter) fast 10^4 mal teurer ist als der geforderte Schadensersatz.

19. Dezember 2023 11:18 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Willi Fundermann

das ist ja die frechheit überhaupt...die verursachen schaden und zur schadensregulierung verlangen die eine änderung im gefüge lufthansa? das ist genauso - also ob einer vor des nachbarn tür sein großes geschäfft verrichtet, bei ihm klingelt und nach klohpapier verlangt....deutschland halt....

19. Dezember 2023 12:58 Uhr: Von Markus S. an Willi Fundermann

Verkehrte Welt und an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Passt aber gut zu dieser "Letzten Generation" von Leuten die noch nie etwas zum Bruttosozialprodukt als Berufssöhne und Berufstöchter beigetragen haben. ;-)


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