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14. August 2018: Von Florian S. an Oliver Toma Bewertung: +1.00 [1]

Hier ist ein Mensch gestorben - noch dazu ein Minderjähriger. Da ist es normal und richtig, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob der verantwortliche FI durch einen Fehler diesen Tod mitzuverantworten hat. Wenn bei einem Autounfall ein Mensch stirbt, dann wird ja auch untersucht, ob der Mechaniker der zuletzt die Bremsscheiben gewechselt hat einen Fehler gemacht hat.

Eine solche Untersuchung ist aber keine Vorverurteilung und erst Recht nicht "mit einem Bein im Gefängnis". Ganz im Gegenteil ist das der wahrscheinlichste Ausgang, dass festgestellt wird, dass der FI eben keinen Fehler gemacht hat.


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