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4. April 2014: Von christof brenner an 
Was fehlt, ist die Willenserklärung des Verunglückten.

Ich bin kein Jurist und möchte jetzt auch keine juristische Fachdiskussion vom Zaun brechen. Allerdings hab ich viele Jahre "auf der anderen Seite" als Tageszeitungsjournalist gearbeitet. Natürlich kann man die Kennung blenden. Aber die Persönlichkeitsverletzung ist in diesem Fall gar nicht sooo eindeutig wie Ihre Empörung groß ist. Da gibts durchaus auch Urteile, wo das Gericht in ähnlichen Fällen das Informationsrecht der Journalisten höher bewertet hat und eine Erkennbarkeit des Betroffenen in einem begrenzten Personenkreis (hier die Piloten) für hinnehmbar hielt.

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