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15. Juni 2025 13:08 Uhr: Von Ingo Schmittner an Genno Raeder

Für Vorschriften- Füchse: Amateurfunk im Flugzeug, welches nicht von einem Luftfahrtunternehmen betrieben wird, ist nach §2 LuftEBV zulässig und ohne weitere Auflagen oder Genehmigungen möglich.

NCO.GEN.125 sagt das auch: Der PIC darf auch sendefähige portable(!) Elektronik erlauben, wenn garantiert ist, dass die Avionik nicht beeinträchtigt wird.

Zur Frage mit der Antenne: ich habe mal einen Freund mitgenommen, der Amateurfunk von Bord machen wollte. Wir haben das Gerät dabei an einer nicht mehr an Flugfunk angeschlossenen Antenne verwendet - ursprünglich von einem 2. Flugfunkgerät, das wegen 8,33 kHz ausgebaut wurde - aber die Antenne war noch verbaut. Hat trotz Fehlanpassung passabel funktioniert :-)


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