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80 Beiträge Seite 1 von 4

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28. August 2024 08:34 Uhr: Von Kain Kirchhof an M. St. Bewertung: +1.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
28. August 2024 10:57 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +9.00 [9]

Ich sage das jetzt mal offen heraus: Wenn eine demokratisch gewählte Regierung entgegen der im Grundgesetz und der Länderverfassungen niedergeschriebenen "Notstandsregelungen" und Verordnungen essenzielle Grundrechte über eine SO nicht vorgesehene Dauer einschränken und teilweise aussetzen + über ein einfaches Gesetz und diverse "simplen" verordnungen dauerhaft Grundrechte (wie z.B unverletzlichkeit der Wohnung über eine Verordnung die ua den Einbau von Rauchmeldern regelt) nun nennen wir es mal "aushebelt".

Dann muß es dem Staatsbürger nicht nur erlaubt sein, sondern dann ist das fast schon eine Pflicht des Staatsbürgers, hier offen Soll und ist Vergleiche anzustellen, das dann auch offen auszusprechen.

Ich sage jetzt mal offen heraus: Das richtige Wort wäre "falls" und nicht "wenn" gewesen. Denn einen solchen Fall gab es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht.

Es sei denn, eben jener Staatsbürger wäre der Meinung, dasss nicht nur unsere Regierung sich nicht an die Verfassung halte, sondern auch, dass das Bundesverfassungsgericht als Hüter eben jener Verfassung nicht in der Lage sei, diese auszulegen und notfalls zu verteidigen.

Wenn ich allerdings im Beispiel lese, dass eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern (wohl gemerkt welchen, die lokal bei Rauch Lärm machen und nicht etwa vernetzte Rauchmelder, die einer staatlichen Brandmeldezentrale einen Alarm melden) etwas mit der Unverletzlichkeit der Wohnung zu tun haben oder diese sogar verletzen solle, dann könnte der Verdacht aufkommen, dass es bei ebenjenem Staatsbürger doch eher substantielle Defizite beim Verständnis der Grundrechte gibt.

28. August 2024 11:09 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Nicht jede Vorschrift die man nicht mag ist gleich verfassungswidrig.

28. August 2024 11:14 Uhr: Von Joachim P. an Kain Kirchhof Bewertung: +3.00 [3]

Rauchmelder? Grundrechte? huiuiui... mal nur interessehalber: wärst Du bei der von Dir geforderten Deregulierung nicht arbeitslos?

28. August 2024 13:48 Uhr: Von Kain Kirchhof an Joachim P.
Beitrag vom Autor gelöscht
28. August 2024 14:20 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +3.00 [3]

Ich habe also nicht vor jetzt, wie das so manch andere uu tun anzufangen ein in der Praxis im grunde unnützes Wissen breitzutreten oder hochzukochen. Wenn Du es für abwägig hältst das die Verordnung in der auch die Pflicht zum Anbringen von Rauchmeldern geregelt ist einen Passus enthält der die unverletzlichkeit der Wohnung aufhebt, dann steht es dir ja frei die Verordnung herauszusuchen und selbst nachzulesen ....

Sorry, aber das ist eine Argumentation, die man allzu gerne auch von Schwurblern hört, wenn ihre fake news entlarvt werden: "Ich will ja nicht mit meinem Wissen angeben und daher soll jeder selber nachlesen...".
Insbesondere ist das dann besonders schein-effektiv, wenn, wie bei Rauchmeldern, die entsprechenden Regelungen nicht im Bundesrecht, sondern in 16 Landesrechten steht. Dann "kann" man immer damit kommen: "Ja, aber hast Du auch alle Verordnungen gelesen ... ?".

Zudem gehören (behauptete) Grundrechtsverletzungen nie zu "in der Praxis unnützem Wissen". Sie sind immer sehr praktisch relevant.

Deswegen hier die klare Aussage: Im einschlägigen §14 der hessichen Bauordnung vom 28.5.2018 in der heutige gültigen Fassung ist keinerlei "Passus" enthalten, der die Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkt oder auch nur berührt.
Wenn Du dies anders siehst, dann zitiere bitte den entsprechenden "Passus" oder einen entsprechenden "Passus" aus einer anderen Landesbauordnung.

Ansonsten würden hier wahrscheinlich die meisten Leser davon ausgehen, dass die oben von Dir gemachte Aussage einfach haltlos sind.

28. August 2024 14:21 Uhr: Von Joachim P. an Kain Kirchhof

wow!

28. August 2024 14:38 Uhr: Von Joachim P. an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Ja, nachdem mir die Augen geöffnet wurden, reiß jetzt erst mal bei mir die Elektroinstallation raus, die mir das Verbrecher-Regime mit der VDE eingebrockt hat. Kein Staat, keine Rauchmelder und kein FI (und damit meine ich nicht Gebirgsfluglehrer) dürfen in mein Scheißhaus. ;)

Mei, ist das lustig hier.

Wie steht das Forum eigentlich zur Umkehrkurve bei Motorausfall nach dem Start?

28. August 2024 14:44 Uhr: Von Matthias Reinacher an Joachim P. Bewertung: +3.00 [3]

Einfach Schirm ziehen, oder mit der Zweimot bis zur Absturzstelle weiterfliegen.

28. August 2024 14:45 Uhr: Von Heiko Sauer an Kain Kirchhof Bewertung: +8.00 [8]

Wenn man den gequirlten Quatsch von z. B. Scheuerlein, Fuhrmeister u. a. hier so liest, könnte man schnell zur Erkenntnis kommen, dass das Medical durch eine MPU ersetzt werden sollte.

Ich frage mich ernsthaft, wie es derart verschobene Charaktere jemals in ein Cockpit geschafft haben.

28. August 2024 14:49 Uhr: Von Markus S. an Heiko Sauer

Und ich frage mich wie sie als Dienstleister und Lieferant/Hersteller ihre Kundschaft damit möglichst weit auf Abstand halten.

28. August 2024 14:57 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Wie steht das Forum eigentlich zur Umkehrkurve bei Motorausfall nach dem Start?

Ist schon bisserl her, aber ich glaub wir hatten uns darauf geeinigt, dass die generell ne gute Idee ist, oder?

28. August 2024 14:59 Uhr: Von F. S. an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Das müssen wir jetzt aber neu beurteilen: Es kann ja dabei durchaus passieren, dass er bei jemand anderem auf's Dach fällt - und dann hätten wir das Problem mit der Unverletzlichkeit der Wohnung ...

28. August 2024 15:05 Uhr: Von ingo fuhrmeister an F. S.

Das nenne ich diskussionskultur...keine..bis suf wenige..beschimpfungen...weiter so!

28. August 2024 15:11 Uhr: Von M. St. an Thomas R.

Wie steht das Forum eigentlich zur Umkehrkurve bei Motorausfall nach dem Start?

Ist schon bisserl her, aber ich glaub wir hatten uns darauf geeinigt, dass die generell ne gute Idee ist, oder?

Ausserdem ist Wissenschaft ja auch reine Glaubenssache – genau wie der Strömungsabriss ab 15° AOA.

28. August 2024 15:16 Uhr: Von Kain Kirchhof an Heiko Sauer
Beitrag vom Autor gelöscht
28. August 2024 16:33 Uhr: Von P. K. an ingo fuhrmeister
Beitrag vom Autor gelöscht
28. August 2024 16:58 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an P. K.

Er hat sie doch ausdrücklich gelobt...solang niemand etwas gegen Cirrus sagt...

28. August 2024 17:03 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Flieger Max Loitfelder

danke flieger....:-)))

29. August 2024 08:53 Uhr: Von Kain Kirchhof an Heiko Sauer Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
29. August 2024 09:16 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
29. August 2024 10:25 Uhr: Von Wolff E. an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [4]

@Marco, eigentlich wolltest du dich meines Wissens hier nicht mehr äussern. Ich werde das Gefühl nicht los, das du dich gerade um "Kopf und Kragen" redest. Wie das deine Kunden auffassen, weiß ich nicht, aber mich würde es abschrecken....

29. August 2024 10:53 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Wolff...bitte..warum soll eine meinung oder äusserung in unserer guten demokratie abschrecken? Demokratie bedeutet auch toleranz ggü anderen ansichten und meinungen...

29. August 2024 11:05 Uhr: Von Wolff E. an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [4]

Es bedeutet aber auch, dass ich frei wählen kann, mit wem ich meine Geschäfte mache. Und wenn ich das Gefühl habe, mein Vertragsgegenüber tickt so völlig anders wie ich, suche ich mir halt jemand anderen. Daher sollte jeder Unternehmer darauf achten, so neutral wie möglich aufzutreten, da er sonst Kunden verliert. Ob ich Marco beuaftragen würde? Nach dem was ich hier gelesen habe, wäre ich sehr vorsichtig. Und ich vernute mal, dass einige auch bei mir "vorsichtig" wären.

29. August 2024 11:46 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Wolff E. Bewertung: +4.00 [4]

Andi ganz besonders..

Also...für mich war es immer interessant und ist es noch, auf menschen mit anderer meinung zu treffen und geschäfte zu machen...denk ich an lutz, dem ich einen mobilen bac co alerter geschenkt habe oder viele andere mit konträren meinungen...aber man akzeptiert die vielfalt eben..und wegen einer anderen meinung des ggü eine bestellung nicht zu tätigen oder abzulehnen...wäre in meinen augen armseelig


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