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28. August 2024 10:57 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +9.00 [9]

Ich sage das jetzt mal offen heraus: Wenn eine demokratisch gewählte Regierung entgegen der im Grundgesetz und der Länderverfassungen niedergeschriebenen "Notstandsregelungen" und Verordnungen essenzielle Grundrechte über eine SO nicht vorgesehene Dauer einschränken und teilweise aussetzen + über ein einfaches Gesetz und diverse "simplen" verordnungen dauerhaft Grundrechte (wie z.B unverletzlichkeit der Wohnung über eine Verordnung die ua den Einbau von Rauchmeldern regelt) nun nennen wir es mal "aushebelt".

Dann muß es dem Staatsbürger nicht nur erlaubt sein, sondern dann ist das fast schon eine Pflicht des Staatsbürgers, hier offen Soll und ist Vergleiche anzustellen, das dann auch offen auszusprechen.

Ich sage jetzt mal offen heraus: Das richtige Wort wäre "falls" und nicht "wenn" gewesen. Denn einen solchen Fall gab es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht.

Es sei denn, eben jener Staatsbürger wäre der Meinung, dasss nicht nur unsere Regierung sich nicht an die Verfassung halte, sondern auch, dass das Bundesverfassungsgericht als Hüter eben jener Verfassung nicht in der Lage sei, diese auszulegen und notfalls zu verteidigen.

Wenn ich allerdings im Beispiel lese, dass eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern (wohl gemerkt welchen, die lokal bei Rauch Lärm machen und nicht etwa vernetzte Rauchmelder, die einer staatlichen Brandmeldezentrale einen Alarm melden) etwas mit der Unverletzlichkeit der Wohnung zu tun haben oder diese sogar verletzen solle, dann könnte der Verdacht aufkommen, dass es bei ebenjenem Staatsbürger doch eher substantielle Defizite beim Verständnis der Grundrechte gibt.

28. August 2024 11:09 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

Nicht jede Vorschrift die man nicht mag ist gleich verfassungswidrig.


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