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18. Januar 2024: Von Torben Jensen an Tobi K.

Generell ist der Gedanke nachvollziehbar für mich.
Allerdings gehört eine Offenlegung der gesamten med. Vorgeschichte bei Beantragung der Tauglichkeit dazu. Darunter fällt halt einfach alles, was vergangen ist und was aktuell ist. Ich bin mir sicher, dass es bei einer Tauglichkeitsuntersuchung keine Verjährung gibt. Man legt einfach alles auf den Tisch und dann wird es individuell geprüft und entschieden.
Ich bin mir sowie du sicher, dass nicht jeder, der mal Kontakt hatte, mit einer Form der psychotherapeutischen Behandlung oder Vorstellung generelle nicht mehr tauglich für ein Medical Class 1 ist.
Das wäre weltfremd und absurd den Personen gegenüber, die lösungsorientiert und "richtig bzw. vernünftig" handeln. Allerdings gibt es trotz alledem Regeln und Vorschriften, daran werden wir uns halten müssen und nach deren Spielregeln wir alle spielen müssen.
Am Ende ist alles individuell zu betrachten und von den verantwortlichen Personen zu entscheiden.

Thema F-Diagnosen würde ich einfach mal googlen, generell geht es hierbei um Psychische- und Verhaltensstörung.

18. Januar 2024: Von Horst Metzig an Torben Jensen

Ich kann diesbezüglich ein sehr gutes Buch des inzwischen leider verstorbenen Professor Kriebel empfehlen. Herr Prof. Kriebel war Facharzt für Psychiatrie und auch als Gutachter tätig. In sein Buch sind einige Fallbeispiele aus seiner gutachterlichen Praxis. Vor allem auch für medizinische Laien verständlich.

Hilfsweise zeige ich die Liste der flugmedizinische Fachexperten, welche bei dem Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Schweiz gelistet sind. https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/personal/flugmedizinischer-dienst.html

Hier PDF Listen Medizinische Fachexperten.

Da führt kein Weg vorbei. Zudem, wenn ich Deine anfangs beschriebene Situation lese, Du hast viele Ärzte konsultiert, und nur einer diagnostizierte Depression. Ärzte können Fehldiagnosen machen, wenn zu oberflächlich gearbeitet wird.

Einfach mal einen schweizer Fachexperten des BAZL um ein flugmedizinisches Privatgutachten Psychiatrie bitten. Nicht alle Gutachter machen Privatgutachten, weil diese dann nicht mehr für die Behörde arbeiten dürfen.



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19. Januar 2024: Von Horst Metzig an Torben Jensen

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