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4. Januar 2024: Von Lui ____ an Holgi _______

... und der Staat verlangt auf den Kapitalertrag ja auch entsprechend Steuer. Zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen zählt übrigens auch die Vorabpauschale die 2018 mit dem Investitionsgesetz eingeführt wurde: selbst wenn kein Kapitalgewinn realisiert wird (zB wie er durch den Verkauf von ETF Anteilen entstehen würde) ist bei thesaurisierenden Fonds eine Vorabpauschale als Steuer abzuführen. Dieser fiktive (!) Kapitalertrag ist auch bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge (gesetzliche) hinzuzuziehen.
Aus welchem Grund eine Besteuerung von Dividenden (die ja lediglich eine Bilanzverkürzung darstellen; der Gewinn zur Ausschüttung wurde ja bereits versteuert) fair oder sinnvoll ist kann man jetzt streiten...

Ich hatte zudem geschrieben "gegen die Ihr Euer Erspartes nicht einmal schützen könnt ohne dass der Staat mitverdient".


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