In unserer Stadt sah ich, wie Mitarbeiter des städtischen Bauhof mit einen Winkelschleifer, ein auf öffentlichen Grundstück seit 3 Monaten stehendes Fahrrad, entfernt hatten. Die Fahrradkette durchtrennt, und das Fahrrad vom befestigten Anker eines Gebäudes entfernt. Ich fragte, ob ich Zeuge eines diebstal bin? Deren Antwort, nein, wir entfernen nur ein seit 3 Monate abgestelltes Fahrrad, um den Ortskern sauber zu halten. Dieses Fahrrad wird ein Jahr verwahrt, danach öffentlich versteigert.
Also, nochmal das ganze von vorne, sicher kann dieses Luftsportgerät auch nach südafrikanischer Gesetzgebung öffentlich versteigert werden, wenn sich ein Besitzer nicht meldet. Diese ganze Angelegenheit ist eine rein südafrikanische Sache, hier in Deutschland ist wenig auszurichten.
Gibt es eine Vermissenanzeige, dann müsste der Eigentümer mit Hilfe einer Auskunft aus dem Register DULV ermittelt werden, und mit den Vermisstenanzeigen namentlich verglichen werden. Dieser Verfahrensweg ist mit hilfe von Privatpersonen mit Beihilfe eines forum im Internet nicht möglich.
Nehmen wir mal an, der Eigentümer wird mit Hilfe dieser Forumsveröffentlichund irgend wo ausfindig gemacht, und dann, wie soll es weitergehen? Warum lässt jemand den Kapitalwert eines Luftsportgerät so einfach irgend wo liegen?
Nun ist es ja so, wenn jemand mit ein Luftsportgerät auf einen Flugplatz landet, und sogar in einer Halle abstellt, wird derjenige sicher nach seiner Herkunft und Namen gefragt, dieser Name ist dann irgend wo bei diesen Flugplatzorganisatoren vermerkt, ich denke, das der Flugleiter auch nach den Ausweispapiere fragt, und der Pilotenlizenz?
Bei einen Einflug nach Südafrika wird sicher auch ein Flugplan vorgelegen habe, sofern dieses Luftsportgerät nicht im Schiffscontainer nach Südafrika kam? Es ist für mich nicht glaubhaft, dass der Name des Eigentümers den Flugplatzbetreibern nicht bekannt gewesen war, aber mindestens dem Piloten.