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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Notlandung: Diesmal in echt!
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Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. September 2023 21:26 Uhr: Von Holgi _______ an Jan Reichelt Bewertung: +1.00 [1]
Nicht wenn Du es auf 2500 reduzierst.
Ich verstehe das so, das es technisch unmöglich gemacht wird, mehr als 2500 RPM zu fliegen.
8. September 2023 22:16 Uhr: Von Michael Söchtig an Holgi _______
Die SR22 ist ein Musterbeispiel für alles was in der GA falsch läuft. Luxus überall aber lärmende Bleischleuder.

Aber: Vielleicht mal fragen wie die Differenzierung eigentlich mit 45 Abs.2 LuftVZO vereinbart ist:

(2) Soweit die Betriebspflicht reicht, darf das Flughafenunternehmen Luftfahrtunternehmen und die zur Luftfahrt Berechtigten nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln. Es kann den zur Luftfahrt und zur Nutzung der Flugplatzeinrichtung Berechtigten insbesondere das Starten, Landen und das Abstellen von Fluggerät verwehren, soweit sie die ihnen gemäß § 43 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen und dies verhältnismäßig ist.

Ich müsste zwar mal gucken wie weit dies reicht aber die Verweigerung der Abstellerlaubnis für Neuflugzeuge erscheint mir da problematisch zu sein (ich muss aber mal gucken wie weit dieser Passus reicht).
8. September 2023 22:25 Uhr: Von Jan Reichelt an Michael Söchtig

Interessant - das wäre in der Tat ein mögliches Argument, falls das Stationierungsverbot aufgrund von fehlendem erhöhtem Lärmschutz neu eingeführt würde, während gleichzeitig bereits stationierte Flugzeuge stehen dürfen.

Weiss evtl. jemand von Euch, in welchem "offiziellen Flughafendokument" eine solche Regelung (bzw. Beschränkung) der Stationierung aufgrund von Lärmschutz festgeschrieben würde? Wonach müsste man da fragen? Sowas wie Flughafenbetriebsverordnung? Allgmeine Geschäfts-/Benutzungsbedingungen?

9. September 2023 07:37 Uhr: Von Steff D. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]
Niemand verwehrt ihm Start, Landung und Abstellen.
Es geht ja um einen Stellplatz für die Stationierung.

Ich denke nicht, das es eine Pflicht gibt, jedem einen Dauerstellplatz zu ermöglichen und anzubieten.
9. September 2023 07:43 Uhr: Von Sven Walter an Steff D. Bewertung: -1.00 [1]

Die öffentliche Hand darf da nicht diskriminieren. Auch nicht in privatrechtlichen Organisationsformen.

9. September 2023 11:14 Uhr: Von Name steht im Profil an Jan Reichelt
https://flugplatz-genderkingen.de/wp-content/uploads/2020/12/EDMQ-Lärm-MTOW-Grenzen.pdf

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