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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Juli 2023 13:03 Uhr: Von Achim H. an Michael Söchtig Bewertung: +5.00 [5]

In B wird VFR von VFR gestaffelt, in C nach der Definition nur IFR von IFR/VFR und VFR von IFR. In der Praxis ist der Unterschied gering, allerdings ist die Kapazität von C dadurch höher, da Staffelung Abstand und Lotsenkapazität benötigt.

Der wirkliche Unterschied von B zu C und der Grund warum in USA an großen Flughäfen B verwendet wird ist die Geschwindigkeitsbegrenzung von C unterhalb von 10,000ft MSL. Man hört oft in Europa, dass sie von ATC aufgehoben wird ("no speed restriction"). Für Jets und schnelle Turboprops ist 250KIAS durchaus eine Einschränkung. Man sagt, dass ab 250 KIAS "see and avoid" nicht mehr funktioniert, daher die Geschwindigkeitsbegrenzung in C und Staffelung in B.

Die Luftraumklasse A ist dagegen komplett nutzlos. Sie ist identisch zu B mit verweigertem Einflug für VFR, ohne die Flexibilität zum genehmigten Einflug zu verlieren. Komplett idiotisch wird es dann südlich der Alpen, wo regelmäßig VFR in A stattfindet.

17. Juli 2023 18:38 Uhr: Von Joachim P. an Achim H. Bewertung: +9.00 [9]
Vermutlich hat der Udo über die letzten 40 Jahre die Erfahrung gemacht, dass er mit "Request CVFR Clearance" immer seltener in Charlie reingelassen wird. ;)
17. Juli 2023 20:47 Uhr: Von F. S. an Chris _____

CVFR ist nichts anderes als VFR fliegen,

Ich denke, man muss beim kontrollierten Sichtflug zwei Fälle voneineinader unterscheiden und das führt auch hier zu manchem Missverständnis:

- CVFR zum crossing von Kontrollzonen oder auch mal LR-C über Flugplätzen ist in der Tat wie VFR fliegen

- CVFR auf Strecke ist im Gegenteil eher IFR-Fliegen, nur, dass man die Flächen per Sicht waagerecht hält.

Und letzteres ist der Grund (und durchaus die Berechtigung), warum es früher eine CVFR-Ausbildung/Berechtigung gab. Um von Nürnberg nach Gelnhausen zu kommen ist es ein guter VFR-Plan wenn man sagt "Ich flieg nach Nordwesten bis zum Kanal, dann folge ich dem und später dem Main ganz grob bis ich die Wolken vom Staudinger sehe auf die ich dann zu fliege. Kurz davor biege ich dann rechts ab und komme zum Platz" - und so ist man vor GPS auch VFR geflogen.
Allerdings ist man chancenfrei, dafür eine (C)VFR-Clearance in LR-C oberhalb FL100 zu bekommen. Da musste man damals wie heute nach Navaids und Wegpunkten fliegen.

Das ist heute kein großes Problem mehr, da auch VFR-Piloten heute eher zu viel als zu wenig die Magenta-Linie jagen und einige wohl eher mit der obigen Route ohne Moving Map überfordert wären. Und ohne moderne (GPS)-Avionik dem Lotsen sagen zu können, wie lang man eigentlich noch bis Metro braucht, bekäme wahrscheinlich keiner von uns im Flieger noch in angemessener Zeit hin (Spoiler-Alert: Da haben die doch glatt das DME am VOR vergessen ;-))

Und genau deswegen war früher die CVFR-Berechtigung durchaus sinnvoll und ist sie es heute nicht mehr (man sollte eher über eine "Sichtflug nur mit Karte und Kompass"-Berechtigung nachdenken...)

Aber jetzt 30 Jahre später zu sagen: "Die CVFR-Berechtigung" war immer schon Unsinn ist so ein bischen wie wenn die Kiddies heute sagen "Ich versteh gar nicht, warum man so einen Unsinn wie die Telefonauskunft gemacht hat - wenn man eine Nummer brauchte, dann konnte man sie doch googeln"..

17. Juli 2023 22:15 Uhr: Von Sven Walter an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Nein, weil all das, was du nostalgisch anführst, auch damals im Rahmen einer angemessenen Eigenverantwortung erlern- und durchführbar ist. Auch damals war es Überregulierung. Keiner hält dich davon ab, mit der Radionavigation noch könnerhafter im Alltag zu fliegen und damit eine x-beliebige Kontrollzone zu überfliegen. Wow.

Also bleibt das zentrales Argument: Die Praxis des Rests der Welt.

Demhingegen hat man in Deutschland das IR als "Dr. Luft" titulierte.

Die ADIZ zu verpassen sollte im gesunden Selbsterhaltungstriebes jedes PPlers liegen, der nicht gerade als Fluchthelfer mti der Piper Dissidenten rausholen will.

18. Juli 2023 13:48 Uhr: Von F. S. an Sven Walter

So kann man das sehen - aber all das gilt für das gesamte Lizenzwesen! Warum überhaupt Flugscheine, Prüfungen, etc. wo man doch alles im Rahmen der angemessenen Eigenverantwortung auch selber lernen kann. Wird ja schon keine in ein Flugzeug steigen, der nicht glaubt, das zu überleben.

Also bleibt das zentrales Argument: Die Praxis des Rests der Welt.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann war Funknavigation in den USA schon viel früher Bestandteil des PPL, als in Deutschland.
Aber ja, Du hast Recht: Man hätte damals auch einfach den PPL schwieriger machen können. Dann hätten sich zwar massenhaft zukünftige Schleppiloten beschwert "Warum muss ich Funknavigation lernen, wenn ich nur um die Platzrunde fliege" - aber denen hättest Du dann ja sagen können: "Weil der Rest der Welt wo Segelflug kein Thema ist das auch so macht".

18. Juli 2023 15:38 Uhr: Von Chris _____ an F. S.

Ich verstehe die Art und Weise deiner Schlussfolgerung nicht. Weil im Ausland zu einer anderen Zeit Regeln eingeführt wurden die es damals bei uns nicht gab, sind die heute bei uns bestehenden Regularien sicher nicht übertrieben? Jeder Vergleich mit dem Ausland sinnlos?

18. Juli 2023 17:13 Uhr: Von F. S. an Chris _____
Es geht hier doch um die CVFR-Berechtigung. Die ist ja auch im Deutschland Historie, oder etwa nicht?
18. Juli 2023 20:26 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Udo R. Bewertung: +3.00 [3]
Den Tipp mit Wikipedia habe ich doch glatt umgesetzt:

"Den kontrollierten Sichtflug und das Erfordernis einer eigenen Berechtigung zum Einflug in den Luftraum C gibt es so nur in Deutschland. Seit der Einführung der europäischen Flugausbildung zum Privatpiloten sind die entsprechenden Inhalte in der Ausbildung enthalten, eine spezielle Qualifikation ist nicht mehr erforderlich."

Ich habe mich schon immer gewundert wozu es in D die Sonderregelungen ZüP und CVFR im Gegensatz zu allen andern Staaten bräuchte.

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