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Im TCDS finde ich nichts zu Farben. Diese müssten somit in den Airworthiness Limitations im MM aufgeführt sein um wirklich verpflichtend zu sein. Natürlich ergibt der Farbton Sinn aber das konkrete Produkt müsste wirklich als Airworthiness Limitation aufgeführt sein um verpflichtend zu sein. Auch in diesem Fall könnte ein anderer Hersteller immer noch ein STC erwirken.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Letztendlich ein gutes Beispiel dafür was in der General Aviation alles falsch läuft. Groteske Mondpreise, unflexible Regeln. Wers mag.
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Ein TCDS verweist immer auf das MM. Ändert nichts daran, dass dort nur die Airworthiness Limitations verbindlich sind, da von der Behörde genehmigt und vom Hersteller nicht änderbar. Vielleicht steht es ja genau da drin? Kann man alles selbst recherchieren, in der GA ist zu viel Hörensagen unterwegs.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Das stimmt nicht. Die Regeln sind flexibel.
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Frei nach Kant, schaue ich lieber selber nach. Im MM wird unter den Airworthiness Limitations aufgeführt, welche Absorption und Reflektivität der Farbe auf den Flügeloberseiten gegeben sein muss. Von Hersteller, konkrete Farbe/Muster etc. steht da nichts. Somit sind diese Farben nicht vorgeschrieben. Diese übliche Argumentation "mein Freund ist Kapitän bei Lufthansa mit 50 000h und sagt..." ist gäähhn.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Vielleicht steht es ja genau da drin?
In dem mir vorliegenden AMM steht in den Airworthiness Limitations bezüglich "Paint" folgendes:
Paint Finish To ensure that the temperature of the composite structure is kept below 150 degrees Fahrenheit, the maximum allowable paint on the wing will have an absorptivity not greater than 0.4, with an emissivity of at least 0.9. The maximum allowable paint on the fuselage will have an absorptivity not greater than 0.6, with an emissivity of at least 0.7. (Refer to 51-30)
In 51-30 sind dann tatsächlich nur die beiden genannten Lackhersteller aufgeführt (während für andere Stoffe "any source" dort steht). Ob allerdings der o.g. Satz das gesamte Kapitel 51-30 für verbindlich erklärt?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Es wird so sein dass ein Cirrus Service Center inkl. angeschlossener CAO/CAMO/145 ARS sich (über das gesetzliche Maß/TCDS/ICA AWL) an die Cirrus Vorgaben hält. Sozusagen eine „Ebene“ mehr als erforderlich. Gutes Beispiel dafür ist zB ein geschweißter Auspuff mit Form 1 den ein CSC mit Verweis auf das AMM nicht einbaut, sondern auf ein Neuteil besteht.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Wenn man bei dem zitierten Wording des AMM sein Flugzeug für 45 T€ lackieren lässt, ist man vermutlich ganz gut beraten, die genannten Lacke zu verwenden. Zumal man die Diskussion dann ggf. später bei jedem ARC, beim Wiederverkauf etc. führen kann und sich ein Lack halt nicht so einfach austauschen lässt wie "falsche" Bremsbeläge o.ä.
Während ich absolut unterschreibe, dass in der GA einfach unglaublich viel Halbwissen, Hörensagen, FUD, und "die Sicherheit muss ja wohl erste Priorität haben, da wirst Du doch keine Kompromisse machen wollen, oder?" unterwegs ist und man sehr gut beraten ist, das alles zu hinterfragen - in dem Fall würde ich das genauso wie Alexis machen.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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das Lustige dabei ist aber: bei unserer SR22 in "Sterlingsilver" ist die Cowling in einem anderen, helleren Silberton lackiert, als der Rest des Flugzeugs. Ich wurde schon mehrfach gefragt, ob diese nachlackiert wurde.
Ein mit Hilfe von Google gefundenes Foto vom Flugzeug kurz nach der Auslieferung (fast neu) zeigt: "das war schon immer so" ... soviel zu dem von Cirrus zertifizierten Lack...
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Servus!
Vollkommen d´accord - kritisch hinterfragen ist immer gut, man versteckt sich leicht hinter SOPs und Co. Aber Danke an Alexis, er bestätigt im Grunde genommen, die Befürchtung jedes potentiellen Composite-Flugzeugeigners, welche durch coole Marketingtales der Hersteller besänftigt wird, und schließlich wird die Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt:
Im Yachtcharterbereich (Mooring und Co.) gibt es eine Daumenregel: nach 5 Jahren wird die Yacht verkauft, weil die UV-Strahlung das GFK müde macht - die typischen Sprünge im Gelcoat sind Ermüdungsbrüche trotz der Farbwahl - daß die "Innereien" kaputt sind, ja, das ist Nebenprodukt des Charterbetriebes ...
Rennyachten aus CFK sind nach 2-3 Jahren ebenfalls strukturell am Ende für die Königsklasse und werden dann zu Spottpreisen an Liebhaber verkauft - der technische Innovationsschub als Grund des Neubaus ist gleich Null ...
Flugzeughersteller von GFK/CFK- Flugzeugen haben nicht umsonst Outside Temp-Limits und sogar Sensoren (z.B. Airbus, Diamond DA42) eingeführt und gewisse Farblackierungen/ Kombinationen vorgeschrieben (Airbus, Diamond, Stemme, ...) - hier geht es am Ende ua. um die Haftungsfrage ... Farblackierungen außer der weißen Farbe in Kombination GFK/CFK und UV vertragen sich einfach nicht - es gibt wohlbekannt nur wenige Segelflugzeuge in Farbe, außer aus Holz oder Alu ...
Aber die weiße Farbe braucht auch spezielle Reflektoren und Stabilisatoren um eine Mindestmaß an Haltbarkeit zu erzeugen - deswegen die SOP von Cirrus und Co.
Für eine olle Alu-Dose a la Cessna reicht nach 14 Jahren, Politur, Lackstift und sieht wieder aus wie aus dem Werk ...
;-) Gottfried
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Wie stark ändert sich eigentlich das Leergewicht nach der Neulackierung?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Die LuftVzO sagt Nein. „1) Flugzeuge, Luftschiffe, Motorsegler und Segelflugzeuge führen die Bundesflagge im Farbanstrich auf beiden Seiten des Leitwerks möglichst in der oberen Hälfte, Drehflügler auf beiden Seiten des Rumpfes in Flugrichtung hinter dem Buchstaben D und dem Eintragungszeichen (Muster 6, 6a, 7, 7a und 10). (2) Die Bundesflagge ist in Rechteckform und auf beiden Seiten in gleicher Größe anzubringen. Das Verhältnis der Gesamthöhe zur Gesamtlänge der drei gleich breiten Farbstreifen soll etwa 3:5, die Gesamthöhe mindestens 15 Zentimeter betragen.“
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Mal ist es Sensationsgeilheit, mal Selbstbeweihräucherung, wenn sich gemeine Foristen mal gegenseitig, mal selber bloss stellen :-))) Alle, alle, alle lesen sie hier mit, - auch und vor allem Behörden, die sich Arbeit ersparen möchten; hier im PuF fliegt mal diesem mal jenem Amt eine gebratene Ente freiweg auf den Teller *ggg*
Nun werden ACAM und "LBA Dezerat Deutschlandflagge" ausdiskutieren, wie sie - und vor allem wer von ihnen - dem Alexis das Fell hinterrücks über die Ohren abziehen darf :-)))
Im allergünstigsten Fall schickt er auf die Ordnungswidrigkeitsanzeige der einen Behörde der Anderen die Freigabe der aussergewöhnlichen Aufkleber-Positionierung :-)
Wieviel rote Eisen werde ich nun abstauben dafür?
Und vor allem (eigene Beweihräucherung!): wie oft schrieb ich bereits i.L.d.Jahre dass hier sehr viele Behörden gern (aus obigen Gründen) mitlesen?!
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