Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

31 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

11. Dezember 2022: Von Achim H. an Charlie_ 22
Im TCDS finde ich nichts zu Farben. Diese müssten somit in den Airworthiness Limitations im MM aufgeführt sein um wirklich verpflichtend zu sein. Natürlich ergibt der Farbton Sinn aber das konkrete Produkt müsste wirklich als Airworthiness Limitation aufgeführt sein um verpflichtend zu sein. Auch in diesem Fall könnte ein anderer Hersteller immer noch ein STC erwirken.
11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Michael Söchtig an Charlie_ 22
Letztendlich ein gutes Beispiel dafür was in der General Aviation alles falsch läuft. Groteske Mondpreise, unflexible Regeln.

Wers mag.
11. Dezember 2022: Von Achim H. an Charlie_ 22

Ein TCDS verweist immer auf das MM. Ändert nichts daran, dass dort nur die Airworthiness Limitations verbindlich sind, da von der Behörde genehmigt und vom Hersteller nicht änderbar. Vielleicht steht es ja genau da drin? Kann man alles selbst recherchieren, in der GA ist zu viel Hörensagen unterwegs.

11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Söchtig
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Malte Höltken an Michael Söchtig
Das stimmt nicht. Die Regeln sind flexibel.
11. Dezember 2022: Von Achim H. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]
Frei nach Kant, schaue ich lieber selber nach. Im MM wird unter den Airworthiness Limitations aufgeführt, welche Absorption und Reflektivität der Farbe auf den Flügeloberseiten gegeben sein muss. Von Hersteller, konkrete Farbe/Muster etc. steht da nichts. Somit sind diese Farben nicht vorgeschrieben.

Diese übliche Argumentation "mein Freund ist Kapitän bei Lufthansa mit 50 000h und sagt..." ist gäähhn.
11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Achim H.

Vielleicht steht es ja genau da drin?

In dem mir vorliegenden AMM steht in den Airworthiness Limitations bezüglich "Paint" folgendes:

Paint Finish
To ensure that the temperature of the composite structure is kept below 150 degrees
Fahrenheit, the maximum allowable paint on the wing will have an absorptivity not greater
than 0.4, with an emissivity of at least 0.9. The maximum allowable paint on the fuselage
will have an absorptivity not greater than 0.6, with an emissivity of at least 0.7. (Refer to
51-30)

In 51-30 sind dann tatsächlich nur die beiden genannten Lackhersteller aufgeführt (während für andere Stoffe "any source" dort steht). Ob allerdings der o.g. Satz das gesamte Kapitel 51-30 für verbindlich erklärt?

11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Patrick Lienhart an Charlie_ 22
Es wird so sein dass ein Cirrus Service Center inkl. angeschlossener CAO/CAMO/145 ARS sich (über das gesetzliche Maß/TCDS/ICA AWL) an die Cirrus Vorgaben hält. Sozusagen eine „Ebene“ mehr als erforderlich.

Gutes Beispiel dafür ist zB ein geschweißter Auspuff mit Form 1 den ein CSC mit Verweis auf das AMM nicht einbaut, sondern auf ein Neuteil besteht.
11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Patrick Lienhart
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22 Bewertung: +5.00 [5]

Wenn man bei dem zitierten Wording des AMM sein Flugzeug für 45 T€ lackieren lässt, ist man vermutlich ganz gut beraten, die genannten Lacke zu verwenden. Zumal man die Diskussion dann ggf. später bei jedem ARC, beim Wiederverkauf etc. führen kann und sich ein Lack halt nicht so einfach austauschen lässt wie "falsche" Bremsbeläge o.ä.

Während ich absolut unterschreibe, dass in der GA einfach unglaublich viel Halbwissen, Hörensagen, FUD, und "die Sicherheit muss ja wohl erste Priorität haben, da wirst Du doch keine Kompromisse machen wollen, oder?" unterwegs ist und man sehr gut beraten ist, das alles zu hinterfragen - in dem Fall würde ich das genauso wie Alexis machen.

11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Wolfgang Lamminger an Charlie_ 22

das Lustige dabei ist aber: bei unserer SR22 in "Sterlingsilver" ist die Cowling in einem anderen, helleren Silberton lackiert, als der Rest des Flugzeugs. Ich wurde schon mehrfach gefragt, ob diese nachlackiert wurde.

Ein mit Hilfe von Google gefundenes Foto vom Flugzeug kurz nach der Auslieferung (fast neu) zeigt: "das war schon immer so" ... soviel zu dem von Cirrus zertifizierten Lack...

11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Wolfgang Lamminger
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Gottfried S....k an Achim H.

Servus!

Vollkommen d´accord - kritisch hinterfragen ist immer gut, man versteckt sich leicht hinter SOPs und Co. Aber Danke an Alexis, er bestätigt im Grunde genommen, die Befürchtung jedes potentiellen Composite-Flugzeugeigners, welche durch coole Marketingtales der Hersteller besänftigt wird, und schließlich wird die Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt:

Im Yachtcharterbereich (Mooring und Co.) gibt es eine Daumenregel: nach 5 Jahren wird die Yacht verkauft, weil die UV-Strahlung das GFK müde macht - die typischen Sprünge im Gelcoat sind Ermüdungsbrüche trotz der Farbwahl - daß die "Innereien" kaputt sind, ja, das ist Nebenprodukt des Charterbetriebes ...

Rennyachten aus CFK sind nach 2-3 Jahren ebenfalls strukturell am Ende für die Königsklasse und werden dann zu Spottpreisen an Liebhaber verkauft - der technische Innovationsschub als Grund des Neubaus ist gleich Null ...

Flugzeughersteller von GFK/CFK- Flugzeugen haben nicht umsonst Outside Temp-Limits und sogar Sensoren (z.B. Airbus, Diamond DA42) eingeführt und gewisse Farblackierungen/ Kombinationen vorgeschrieben (Airbus, Diamond, Stemme, ...) - hier geht es am Ende ua. um die Haftungsfrage ... Farblackierungen außer der weißen Farbe in Kombination GFK/CFK und UV vertragen sich einfach nicht - es gibt wohlbekannt nur wenige Segelflugzeuge in Farbe, außer aus Holz oder Alu ...

Aber die weiße Farbe braucht auch spezielle Reflektoren und Stabilisatoren um eine Mindestmaß an Haltbarkeit zu erzeugen - deswegen die SOP von Cirrus und Co.

Für eine olle Alu-Dose a la Cessna reicht nach 14 Jahren, Politur, Lackstift und sieht wieder aus wie aus dem Werk ...

;-) Gottfried

11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Gottfried S....k
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Gottfried S....k Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Dezember 2022: Von Jochen Wilhe an Charlie_ 22

Wie stark ändert sich eigentlich das Leergewicht nach der Neulackierung?

12. Dezember 2022: Von Roland Schmidt an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Dezember 2022: Von Holgi _______ an Roland Schmidt
Die LuftVzO sagt Nein.


„1) Flugzeuge, Luftschiffe, Motorsegler und Segelflugzeuge führen die Bundesflagge im Farbanstrich auf beiden Seiten des Leitwerks möglichst in der oberen Hälfte, Drehflügler auf beiden Seiten des Rumpfes in Flugrichtung hinter dem Buchstaben D und dem Eintragungszeichen (Muster 6, 6a, 7, 7a und 10).
(2) Die Bundesflagge ist in Rechteckform und auf beiden Seiten in gleicher Größe anzubringen. Das Verhältnis der Gesamthöhe zur Gesamtlänge der drei gleich breiten Farbstreifen soll etwa 3:5, die Gesamthöhe mindestens 15 Zentimeter betragen.“
12. Dezember 2022: Von Roland Schmidt an Holgi _______
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Dezember 2022: Von Andreas Nitsche an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

Mal ist es Sensationsgeilheit, mal Selbstbeweihräucherung, wenn sich gemeine Foristen mal gegenseitig, mal selber bloss stellen :-))) Alle, alle, alle lesen sie hier mit, - auch und vor allem Behörden, die sich Arbeit ersparen möchten; hier im PuF fliegt mal diesem mal jenem Amt eine gebratene Ente freiweg auf den Teller *ggg*

Nun werden ACAM und "LBA Dezerat Deutschlandflagge" ausdiskutieren, wie sie - und vor allem wer von ihnen - dem Alexis das Fell hinterrücks über die Ohren abziehen darf :-)))

Im allergünstigsten Fall schickt er auf die Ordnungswidrigkeitsanzeige der einen Behörde der Anderen die Freigabe der aussergewöhnlichen Aufkleber-Positionierung :-)

Wieviel rote Eisen werde ich nun abstauben dafür?

Und vor allem (eigene Beweihräucherung!): wie oft schrieb ich bereits i.L.d.Jahre dass hier sehr viele Behörden gern (aus obigen Gründen) mitlesen?!


31 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang