Hallo Ingo,
ich habe meine N8 Berechtigung im Mai 22 gemacht und bin fast verzweifelt an den Regularien.
Dabei ist der Überlandflug noch vergleichsweise einfach, da war eher das Wetter der entscheidende Faktor.
Aber Platzrunden schrubben ... zumal am Wochenende, war in meiner Gegend nicht möglich / zulässig.
Unter der Woche zumeist nur bis 22:00 LT und gleichzeitig mit Genehmigung DFS oder PPR vom Platz.
Du kommst dabei um das ausführliche Studium der AIP AD und einige Telefonate nicht herum.
Wenn ein Platz PPR hat, dann haben Sie meist Deals mit der Bevölkerung ausgehandelt und lehnen ab.
Ich habe es letzlich ab/ nach Nürnberg gemacht, verteilt auf zwei Abende. Da H24 ist die Landung nach dem Überlandflug auch nach 2200 LT kein Thema.
Für Platzrunden solltest Du dringend die AIP AD 2 EDDN 1-9 (Kapitel 2.20) lesen und beachten. Außerdem, wenn Euer Flugzeug schon am Platz steht und Du mit dem FI durch die Sicherheitskontrolle am GAT willst, die Öffnungszeiten vom GAT.
Nette Randnotiz: In EDDN werden START Entgelte erhoben, keine Landeentgelte. Nachtzuschlag wird erst ab 22:00 erhoben, d.h. wann Du vom Überlandflug zurück kommst (landest) spielt diesbezüglich keine Rolle. Allerdings kommt noch die GAT Handlingsgebühr, die Gebühr für die SiKo und die Anfluggebühr der DFS dazu. Wenn Du es genau wissen willst, empfehle ich Dir einen Anruf beim GAT. Übernachten kann man ggfs. am Mövenpick Hotel, direkt am Airport.
Nicht in der o.g. Liste ist auch Niederstetten ETHN. Findest Du in der AIP unter MIL-AD 2. Den Platz teilen sich die Bundeswehr und ein ziviler Betreiber. Beide abfragen ! Der zivile Betreiber war meiner Anfrage grundsätzlich aufgeschlossen, aber letztlich hat extensiver Hubschrauber Nachtflug der Bw in den Nächten davor zur konkreten Ablehnung geführt.