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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Juli 2022: Von Lutz D. an airworx Aviation Bewertung: +2.00 [2]
Ich denke, man muss ein paar Dinge trennen, die zu trennen Dir vielleicht etwas zu komplex war.

Natürlich besteht als Beschuldigter rechtlich keine Wahrheitspflicht.

Natürlich besteht ethisch gemessen an den allermeisten Maßstäben eine Wahrheitspflicht.

Natürlich besteht rechtlich eine Wahrheitspflicht im Flugfunk, das ergibt sich aus der NFL zur Bekanntgabe der Sprechfunkverfahren, 7.1.b).

Wer besoffen Auto fährt, ist ein Arschloch. Wer besoffen Auto fährt, angehalten wird, Polizisten veräppelt und besoffen weiter fährt, bleibt ein Arschloch.

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