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25. Mai 2022: Von Mark Juhrig an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

zur Ergänzung, falls es noch nicht jedem bekannt ist. Die EASA erlaubt die Verwendung von UL91 (sofern der Motorhersteller UL91 für den Motor freigegeben hat) als Ersatz für 100LL.

Die Freigabe für den Flieger erfolgt über den Standard Change CS-SC202b (USE OF AVIATION GASOLINE (AVGAS) UL 91). Der Standard Change CS-SC202b kann vom Halter selbst freigegeben werden (The Pilot-owner may release to service the aircraft after embodiment of this SC, subject to compliance with AMC M.A.801.). Es wird daher keine Werft und kein STC benötigt.

25. Mai 2022: Von  an Mark Juhrig

Ist denn der Standard Change CS-SC202b so abgefasst, dass sowohl Motorenhersteller als auch Flugzeughersteller der Verwendung alternativer Kraftsstoffe zugestimmt haben müssen?

Falls dem nicht so ist, würde das dann nicht jede Werft und jeden Motorenüberholer aus der Haftung entlassen, weil "Fliegen auf eigene Gefahr ohne Herstellerfreigabe"?

Nur weil die EASA das Fliegen mit unverbleitem Sprit luftrechtlich zulässt, heisst das ja nicht automatisch dass sie damit auch die zivilrechtliche Haftung und Gewährleistung übernimmt.


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