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25. Mai 2022: Von  an Mark Juhrig

Ist denn der Standard Change CS-SC202b so abgefasst, dass sowohl Motorenhersteller als auch Flugzeughersteller der Verwendung alternativer Kraftsstoffe zugestimmt haben müssen?

Falls dem nicht so ist, würde das dann nicht jede Werft und jeden Motorenüberholer aus der Haftung entlassen, weil "Fliegen auf eigene Gefahr ohne Herstellerfreigabe"?

Nur weil die EASA das Fliegen mit unverbleitem Sprit luftrechtlich zulässt, heisst das ja nicht automatisch dass sie damit auch die zivilrechtliche Haftung und Gewährleistung übernimmt.


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