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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Juni 2020: Von Reinhard Haselwanter an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Die Frage für mich ist dabei: ist sich der Verkäufer der Lage (überhaupt) bewusst ? Ist er vielleicht seit -zig Jahren Eigner, und hat das alles - aus seiner Sicht - "nur ein bissl schleifen lassen (!)" ? Oder geht er als 70+ tatsächlich das Risiko eines Betrugs ein (WILL er jemanden betrügen) ? Kann ich mir nicht vorstellen... Ein ordentlicher "Z´sammschiss" mit der Aufforderung, entweder das Inserat korrekt zu gestalten (Stichwort "Projekt"), oder die Mängel zu beheben/beheben zu lassen wäre meiner bescheidenen Meinung nach der korrekte Weg...

Als ich 19 Jahre alt war (vor der Matura, praktisch kein Geld, ausser die Kiste zu kaufen...), kaufte ich mir ein Motorrad und nutzte es wie die meisten in diesem Alter :-). Es kam, wie es kommen musste, und nach ein paar Tagen tauchte hinter einem Busch die rote Winkerkelle auf, ich fuhr rechts ran und mir war klar, dass das böse würde: massive Geschwindigkeitsübertretung... Der Polizist kontrollierte gründlich. Dabei stellte er auch fest, das ich kein Verbandspäckchen dabei hatte (ist zwar nur ein sehr kleines, aber Pflichtausrüstung - dem Händler, bei dem ich das Motorrad gekauft hatte, waren sie gerade ausgegangen, und ich hatte es kurz nach dem Kauf nicht sooo genau damit genommen...). Kurz: es hätte für eine saftige Nachschulung incl. Verkehrspsychologischer Nachschulung, einer entsprechenden Anzeige mit entsprechender Strafhöhe etc. gereicht. Der Polizist sagte aber: Bub, bring´ Dich nicht um - ich fahre selber Motorrad und genieße das auch, aber halt´das Tempo in Zukunft ein - Leben hast´nur eines! Für das fehlende Verbandspakt´l krieg´ ich jetzt ATS 500,-- (damals viel Geld für mich !), weil das ist eine Frechheit, und weh tun soll´s auch a bissl ! So entließ er mich in mein weiteres Leben. Diese G´schicht - über 20 Jahre her - hat viel mehr bewirkt, als eine (korrekte) Abwicklung mit der Anzeige jemals im Stande gewesen wäre...

Zurück zum Verkäufer: wenn er uneinsichtig ist, kann man nach Hinweis auf die vorhandene Allgemeingefährdung immer noch andere Maßnahmen setzen...

EDIT: Und sollte er tatsächlich ein gültiges ARC haben, dann ist das mit dem ausstellenden LTB natürlich noch gänzlich separat zu betrachten...


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