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Heute gibt es wieder mal etwas Positives zu vermelden.
Kurzform: VFR-Flüge von und nach Österreich brauchen keinen Flugplan mehr, wenn sie im Luftraum G oder E durchgeführt werden und einen aktiven Mode-S Transponder haben.
Hier die Verordnung im Detail:
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keine sorge, an der bayrischen demarkationslinie freilassing-salzburg patrollieren die bayr. eurofighter!
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Man benötigt doch schon seit Jahren keinen FPL mehr zwischen D / AT / CZ, sofern man in AT keinen freigabepflichtigen Luftraum nutzt?
Bin heute von Stuttgart nach Linz und weiter nach Straubing geflogen, ging alles problemlos.
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Ein- und Ausreise mach Österreich völlig frei ?
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Wurde vorab mit den Behörden diskutiert und genehmigt. Bundespolizei-Grenzanmeldung in Straubing für den Einflug aus Österreich aber keine Kontrolle. In Straubing war viel los, ein ziemlich normaler GA-Nachmittag...
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Zwischen D und AT ist seit Jahren kein FPL nötig, das stimmt. Neu ist, dass in Österreich die Flugplanpflicht für Grenzüberflüge generell wegfällt, sodass der FPL-lose Überflug möglich ist, sobald das jeweilige Nachbarland eine entsprechende Regelung erläßt.
Edit: Beim Überflug nach CZ geht es auch um Erleichterungen für den Flugplatz Excalibur (LKEXCA), dessen Piste in CZ praktisch der Staatsgrenze entlang verläuft und ein beliebtes Ziel für Ost-Ösis ist.
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Geplante Corona-App soll Daten doch dezentral speichern "Überraschender Kurswechsel bei der Bundesregierung: Die Warn-App wird Kontaktdaten doch nur auf Handys speichern – wie von Datenschützern gefordert."
Man kommt zur Vernunft - finde ich eine gute Entwicklung. Abwarten, wie es konkret realisiert wird, aber so wäre die Nutzung eine Überlegung wert.
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Die müssen den nationalen Alleingang stoppen. Die App macht nur Sinn,wenn damit europaweites Reisen problemlos wird. Immerhin haben wir einen Binnenmarkt, und die Bedeutung des Tourismus nach Südeuropa sollte man auch nicht nur aus der deutschen Brille sehen, sondern auch aus der Perspektive derjenigen, die davon leben.
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inwiefern glaubst du, wird die App das (europäische) Reisen wieder möglich machen?
Für eine rechtliche Betrachtung, ob ich in Europa werde reisen dürfen oder nicht, wird die App keine Rolle spielen (können). Ein "du kommst hier nur mit App rein" wird es in Europa mit entsprechendem rechtlichen Rahmen eher nicht geben.
Die App würde allerdings helfen, wenn Reisen wieder zulässig ist, auch im Ausland Infektionsketten länderübergreifend etwas besser nachvollziehbar zu machen. Nicht mehr, und nicht weniger. Aber das wäre ja schon mal was.
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inwiefern glaubst du, wird die App das (europäische) Reisen wieder möglich machen?
Falls es eine Regel geben sollte "App oder Quarantäne".
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Unsere französischen AOPA-Kollegen haben sich dankenswerter Weise die Mühe gemacht, die Art der GA-Beschränkungen in der EU zusammenzufassen; siehe beiliegendes pdf.
Auslöser war die Frage nach der Möglichkeit, Wartungs- und Werkstattflüge durchführen zu können.
Da sich die Situationen in den einzelnen Ländern tw. im Wochentakt ändern, bitte beachten: Stand der Info = 29.04.2020 !
Edit: Sorry, leider funktioniert die pdf-Vorschau im Forum nicht. Habe 3 Varianten versucht, offenbar muss die Datei heruntergeladen werden.
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AOPA Austra informiert:
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat kurz vor Inkrafttreten die COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV veröffentlicht:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html
Expressis verbis sind darin Flugfelder erwähnt, und insbesondere ist §11 Abs (8) zu beachten (kein Mindestabstand in Luftfahrzeugen).
An der Detail-Auslegung der Verordnung werden wir gemeinsam mit Rechtsanwälten und der Austrocontrol arbeiten und uns bei Vorliegen eines Ergebnisses schnellstmöglich melden.
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Klarstellung zum Thema Flugschulen nach der CoV Lockerungsverordnung:
Uns (AOPA Austria) ist heute Folgendes aus der Wirtschaftskammer Österreich / Transport und Verkehr zur Kenntnis gebracht worden:
Der S7 Krisenstab Covid-19 teilt mit, dass „Flug- und/oder Schiffahrtsschulen nicht von § 5 Abs. 1 Z 3 erfasst sind.“ Flug- und Schifffahrtsschulen dürfen daher - NICHT GEÖFFNET werden.. Zu welchem Zeitpunkt diese Betriebe geöffnet werden dürfen, beantwortet der Krisenstab nicht.
Wiewohl dieser Nachricht unseres Erachtens keine Rechtskraft zukommt, kann man sie auch nicht ignorieren. Wir haben mit dem Mitglied des Krisenstabes des BMK, Hrn. Ing. Andreas Herndler telefoniert und folgende Klarstellung erhalten:
Praktische Schulung ist – wie bereits von uns berichtet – mit MNS Maske erlaubt. Theoretische Schulung in geschlossenen Räumen ist verboten! Sie kann allenfalls ins Freie mit den entsprechenden Abständen verlegt oder online abgehalten werden.
Besten Dank an Hrn. Ing. Herndler für die spätabendliche Klarstellung!
Die Wirtschaftskammer und die AOPA Austria samt ihren Anwälten werden bis zur nächsten Novelle Mitte Mai um weitere Klarstellungen bemüht sein.
Wir werden aktuell in unseren Medien www.aopa.at www.facebook.com/aopaaustria und in den beiden Foren www.piloten.at www.pilotundflugzeug.de berichten.
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Status zum Thema Flugschulen
Unser Rechtsanwalt, Hr. Dr. Alfred Holzer, hat zu der vor allem für Flugschulen im Moment sehr unsicheren Rechtslage nach der Covid19-Lockerungsverordnung ein Schreiben an den Bundesgesundheitsminister verfasst, das er uns zur Veröffentlichung übergeben hat.
https://www.aopa.at/home/?p=103130
Wir bleiben auch in dieser Angelegenheit am Ball und werden aktuell berichten, wenn sich Neuigkeiten ergeben.
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AOPA Austria informiert:
Flugschulen - Bestätigung!
Aufgrund der guten Beziehungen der AOPA Austria zu den Ministerien und zur ACG können wir bestätigen, dass zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Verkehrsministerium das Thema der praktischen Flugschulung behandelt wurde. Wir geben hier die wesentlichen Inhalte der Abstimmung zwischen der Corona-Taskforce, dem Gesundheits- und Verkehrsministerium wieder:
Schulungsflüge, Checkflüge, Übungsflüge, 90 Tage Flüge, Passagierflüge, Prüfungsflüge etc. auch mit nicht zum selben Haushalt gehörenden Personen sind erlaubt! Sollte 1 m Abstand nicht eingehalten werden können, sind MNS-Masken zu tragen.
Theoretische Ausbildung für berufliche Zwecke (PPL bis ATPL) ist unter Einhaltung der generellen Corona-Beschränkungen zulässig, für rein private Zwecke (LAPL) ist der Theorieunterricht nur online oder im Freien zulässig.
Weitere Details siehe https://www.aopa.at/home/?p=103137
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AOPA Austria informiert:
Und wieder gute Neuigkeiten auf dem Weg „back to normal“.
Die AustroControl führt ab 18. Mai 2020 wieder Theorie-Pilotenprüfungen durch!
https://www.aopa.at/home/?p=103140
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AOPA Austria informiert:
Jetzt ist es eindeutig. Theoretische und praktische Flugschulung ist in Österreich wieder erlaubt!
AOPA Austria hat nachverhandelt und die Klarstellung der in der bisher gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung nicht ganz eindeutigen Formulierungen erreicht. Diese Klarstellungen wurden mit 13.05.2020 veröffentlicht.
Details und Downlaod siehe hier: https://www.aopa.at/home/?p=103148
Achtung: Der Text im RIS (Rechtsinformationssystem) stellt noch die "alte" Version der Lockerungsverordnung dar, obwohl als Ausgabedatum der 13.05.2020 angegeben ist.
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AOPA Austria informiert:
Nach einem bilateralen Informationsaustausch zwischen dem Präsidenten der Tschechischen Republik Miloš Zeman und dem III. Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer kam von tschechischer Seite die Information, dass es für österreichische Piloten möglich ist, allfällig in der tschechischen Republik abgestellte GA-Flugzeuge nach Österreich zu holen.
An den Grenzen kann eine Bestätigung erforderlich sein, dass das Luftfahrzeug auf tschechischem Staatsgebiet abgestellt ist!
Weitere Details siehe: https://www.aopa.at/home/?p=103159
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AOPA Austria informiert:
Seit 17.4.2020 gibt es neue Funkfrequenzen für die Air to Air Kommunikation in Deutschland.
Hier die Details und der Downloadlink zum DFS-Dokument: https://www.aopa.at/home/?p=103182
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Irgendeinen Sinn wird es schon haben, aber in der Praxis ist es trotzdem idiotisch. Was hat an 123,45 nicht funktioniert?
Für Österreich übrigens 122,450 und 130,430.
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"Was hat an 123,45 nicht funktioniert?"
Genau das war auch mein erster Gedanke, als ich die AOPA-email bekam!
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War zu einfach. Geht gar nicht.
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AOPA Austria informiert in eigener Sache.
Wir freuen uns, über eine neue Initiative berichten zu können:
Unter dem Titel AOPA Talk haben wir die erste Ausgabe unserer geplanten, regelmäßigen Interviewreihe auf Youtube veröffentlicht. Wir wollen damit auch Piloten und Interessierte erreichen, die nicht im Osten Österreichs ansässig sind.
https://www.youtube.com/watch?v=d6pD2Vocm3w&t=372s
AOPA Austria Präsident Robert Michl spricht mit Capt. Peter Aigner, dem Chef und Präsidenten von Starflight GmbH & USFC-Baden (ATO-Flugschule und Flugverein) u.a. über seinen Verein und den Umgang mit der COVID-19 Situation.
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Und, traurigerweise wie üblich, ohne Begründung.
Könnte ja angreifbar sein. Oder es verständlich machen. Ob im Schlechten, ob im Guten, ob es an Frequenzüberlagerungen oder lokalen Usancen im Offshorehelibereich liegt, wer weiß.
Didaktische Reduktion ist als Thema leider nicht so arg verbreitet. Dabei haben wir genug Praxisbeispiele, wo wir es fliegerisch bewusst einfach machen (Halbkreishöhen, Farbsignale, 7500/ 7600/ 7700, 121,5 - jeder bekommt es gleich mit der fliegerischen Muttermilch eingeträufelt.)
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Ist schon ein klein wenig "overkill" ;-)
Die USA kommen mit 8 Frequenzen für alle untowered GA Flugplätze aus:
FAA UNICOM Frequenzen (8):
- 122.700 MHz
- 122.725 MHz
- 122.800 MHz
- 122.950 MHz
- 122.975 MHz
- 123.000 MHz
- 123.050 MHz
- 123.075 MHz
und wir brauchen allleine 10 Frequenzen um in der Luft zu kommunizieren:
BAF/DFS Luft-Luft-Kommunikationsfrequenzen (10)
- Region 1 Küstengebiet deutsche Nordsee: 123.735
- Region 2 Küstengebiet deutsche Ostsee: 120.560
- Region 3 Münsterland – Teutoburger Wald – Weser-Leine-Bergland: 127.885
- Region 4 Heide – Hannover – Nördliches Harzvorland – Fläming – Spree: 130.740
- Region 5 Niederrheinische Bucht – Bergisches Land – Sauerland – Vogelsberg: 127.890
- Region 6 Harz – Leipzig – Thüringer Becken – Lausitz – Erzgebirge: 130.935
- Region 7 Eifel – Hunsrück – Rheinpfalz und Saarland – Rhein-Main – Spessart: 122.335
- Region 8 Oberer Main – Franken – Rhön – Bayerischer Wald: 123.010
- Region 9 Schwarzwald – Oberrhein – Schwäbische Alb – Obere Donau: 130.740
- Region 10 Allgäu – Bayerisches Hügelland – Alpen: 121.290
Den Leuten beim BAF scheint es wirklich langweilig zu sein.
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