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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. März 2019: Von Gerald Werner an Ernst-Peter Nawothnig

Also, um es zusammen zunfassen: Wenn der Flieger gepflegt aussieht muss man sich auch bei einem 40 Jahre alten Flugzeug um die Sicherheit keine Gedanken machen?

Rein hypothetisch: Könnte die Flugschule oder ein Vercharterer diese Wartungsintervalle umgehen oder versäumen? Ich nehme Mal an die Wartungen werden nicht beim LBA registriert, so dass es auffallen würde wenn man sein Flugzeug nicht wie vorgeschrieben in die Werft bringt?

7. März 2019: Von  an Gerald Werner

Nein, kann er nicht wirklich und es gehört schon etwas „kriminelle Energie“ dazu, weil doch, es wird vom LBA einigermaßen regelmäßig überprüft.

7. März 2019: Von Reinhard Haselwanter an  Bewertung: +1.00 [1]

Ich möchte auch einmal eine Lanze für das Unternehmertum brechen ! Gerade in einem kleinen Flugbetrieb sitzt der "Chef" etc. sicher regelmäßig selbst als Ausbildner/Lehrer etc. in seinen Flugzeugen und hat allein schon daher ein vitales Interesse, dass bei Instandhaltung etc. nicht "gemauschelt" wird !

7. März 2019: Von Ernst-Peter Nawothnig an Gerald Werner

Bei der alljährlichen Jahresnachprüfung (entspricht dem TÜV) werden alle protokollierten Wartungsereignisse nachvollzogen und abgehakt, oder eben ergänzungspflichtig beanstandet. Für Flugzeuge wird - anders als für Autos - eine in kleinste Details reichende Lebenslaufakte geführt, und es werden vom Hersteller oder Musterbetreuer auf dem Weg über das LBA (Luftfahrtbundesamt) verpflichtende technische Anweisungen herausgegeben, wenn es irgendwo einen oder mehrere Unfälle mit technischen Ursachen oder unter Beteiligung technischer Ursachen gegeben hat.

Wenn bei mir wie immer im August der Prüfer kommt und NICHTS findet, dauert der ganze Bürokratenkram trotzdem 3-4 Stunden.


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