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20. Februar 2019: Von Malte Höltken an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Tomas, die Landeplätze bleiben nutzbar, Du meinst Flughäfen, deren Kontrollzonen und Türme (und das ganze damit zusammen hängende Brimborium) nur bestimmte bedarfsorientierte Öffnungszeiten haben, und außerhalb diesen als Landeplätze genutzt werden können.

20. Februar 2019: Von Tee Jay an Malte Höltken

Du meinst Flughäfen, deren Kontrollzonen und Türme (und das ganze damit zusammen hängende Brimborium) nur bestimmte bedarfsorientierte Öffnungszeiten haben, und außerhalb diesen als Landeplätze genutzt werden können.

ja, ob Flughäfen oder VLP sei mal dahingestellt. Gerade dieses Brimborium ist doch der Kostentreiber. Und wenn an einem Flughafen auch Vereine mit Segelflug, UL oder Motorflug ansässig sind (mir fällt als erstes FMO, Lübeck oder der Möchtegern-Flughafen EDGS ein, der btw. ebenfalls von einer Schliessung bzw. massiven Kürzung der Zuschüsse bedroht ist, können diese nur von solch' einer Regelung profitieren.


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