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15. Januar 2019: Von Wolfgang Lamminger an P. K. Bewertung: +2.00 [2]

Was ist denn nun in Fall 2 richtig? Impliziert die Freigabe für den Gegenanflug auch die darauf folgenden Platzrundenteile, oder eben nicht?

Nein, Freigabe für Gegenanflug ist Freigabe für den Gegenanflug ;-)

Der Controller hat den Überblick, ob im Final, 5 - 6 - 7 NM entfernt, ein Airliner im Anflug ist. Wenn Du da "freihändig" einfach in den Queranflug eindrehst, kann das schon ein größeres Problem geben.

Wenn - wie im o. g. Fall - kein "Meckern" (aka "Einlauf") kam, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass es auch richtig war. Vielleicht hat es - in diesem Einzelfall - gepasst und der Controller hätte vielleicht 1 Sekunde später ohnehin die entsprechende Freigabe erteilt.

Im Zweifel ist aber auch Nachfragen erlaubt...

Fall 3: ich befinde mich im Gegenanflug und erhalte die Freigabe „D-XX, Piste 27, Landung frei"

  • Hier wäre ich der Meinung, Quer- und Endanflug quasi „auslassen“ zu können.
  • In diesem Fall würde ich, natürlich abhängig von meiner derzeitigen Position im Gegenanflug, z.B. direkt Richtung Schwelle fliegen und lediglich einen (sehr) kurzen Endanflug machen. Auf jeden Fall nicht noch eine ausgedehnte Platzrunde mit Quer- und Endanflug, sondern relativ direkt Richtung Schwelle.

nur weil der Lotse - aufgrund der geringen Verkehrsdichte - eine Landefreigabe frühzeitig erteilt, bedeutet das nicht unbedingt, dass die weitere Platzrunde nun "ausgelassen" werden kann (wie soll das gehen? den Queranflug kann man ja wohl kaum "verkürzen" und ein bischen Endanflug braucht man in der Regel auch).

Ich hab' auch schon eine Landefreigabe noch außerhalb der Kontrollzone bekommen, trotzdem mache ich dann eine - wenn auch verkürzte - Platzrunde.

Sofern keine ergänzende Freigabe oder Anweisung ("Direktanflug frei" oder "machen sie kurzen Anflug" ...) ist die "normale" Platzrunde zu fliegen, davon geht der Lotse auch aus. Vielleicht sprechen zB. Lärmschutzgründe dagegen, sich aus dem Gegenanflug auf die Schwelle zu stürzen.


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