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8. Oktober 2016: Von Thore L. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

>> Und das soll rechtssicher und dauerhaft außerhalb eines AOCs bzw. Part-135-Unternehmens funktionieren?

Aber natürlich! Ich darf doch als Eigner den Herrn X bitten, meinen Flieger irgendwo hin zu fliegen.

>> Einen BfL'ler wird man damit vielleicht noch zufriedenstellen können, aber spätestens im Fall des Falles wird man prüfen, welche Personen hinter den ganzen Ltd's und GmbH's stecken, man wird den Geldströmen folgen und hinterfragen, wer den Vorteil von den durchgeführten Flügen hat.

Kann man ja auch! Wie gesagt, auch heute ist diese TrustGeschichte eine Umgehung amerikanischen Rechts - oder haben die EU Halter irgendeinen anderen Vorteil davon, dass sie die Flieger in einen US Trust packen? Und jetzt kommt zum Eigentümer (trust) eben noch der Operator dazu. Ich sehe das ganz locker...


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