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29. April 2015: Von Lutz D. an Fliegerfreund Uwe Bewertung: +3.00 [3]

Es ist tatsächlich so, dass SERA.6005 (hoffentlich habe ich mir die richtige Nummer gemerkt) den Mitgliedsstaaten bzw. sogar explizit den ATC-Providern sehr viel Spielraum lässt, was die Ausgestaltung des Funkkontaktes angeht.

Es ist durchaus im Rahmen der gesetzlichen Grundlage möglich, eine Etablierung einer Zwei-Wege-Kommunikation als Voraussetzung für den Einflug in die RMZ zu schaffen (wie es nach Aussage von Lothar in Schweden der Fall ist, wenn ich ihn richtig verstanden habe). Deutschland hat sich für eine sehr liberale und pilotenorientierte Ausgestaltung entschieden (wie übrigens auch bei der Flugplanpflicht für den Einflug in freigabepflichtige Lufträume).

Das sollte von den Piloten auch so gewürdigt werden, finde ich. Und Würdigung heißt hier in erster Linie - durch konsequente Anwendung und Achtung der vorgesehenen Verfahren.


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