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22. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an Thomas Gmach Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Thomas,

Wieso Zuschläge für Risikosportarten bei einer Risikolebensversicherung? Dem kann ich gar nicht folgen.

Bei einer Lebensversicherung kommt die Todesfallsumme bei Eintritt des Todesfalles der versicherten Person zur Auszahlung. Unabhängig davon wie die versicherte Person zu Tode kam, für Selbstmord gibt es eine Wartezeit.

Bei der Beitragskalkulation kann nur die "Sterbetafel" (Wahrscheinlichkeit von Sterbefällen) zur Anwendung kommen, dh je länger die versicherte Person lebt, desto höher der Beitrag wegen zunehmender Sterbewahrscheinlichkeit. Wieso eine sog. "Risikosportart" beitragserhöhend sein soll, erschließt sich mir nicht.

Allgemeine Luftfahrt soll Risikosportart sein? Das widerspricht jeglicher Normierung. Ein solcher Beitrags-(zu) oder -aufschag ist ungerechtfertigt und dient zur der Verbesserung der Gewinnquote des Lebensversicherers.

Anders natürlich bei der meist üblichen (aber völlig unsinnigen) Mitversicherung des Unfalltodesfalles innerhalb einer (Risiko-) Lebensversicherung. Diese Mitversicherung wird häufig (fast immer) mit angeboten und ist mindestens unwirtschaftlich, um es höflich zu formulieren. Lassen wir mal eine Bedarfsermittlung für das Risiko "vorzeitiges Ableben durch Unfall" aussen vor.

Wir haben Hunderte von Lebensversicherern mit ihren Angeboten. Warum es jetzt ein Versicherer sein muss, der Zuschläge/ Aufschläge zum Beitrag wegen der Risikosportart "Allgemeine Luftfahrt" erschließt sich mir nicht.

Warum ich das sage, ich hatte bei Cosmos eine Risikolebensversicherung bis zu meinem 60. Lebensjahr OHNE Zu-/Aufschlag für das "Pilotenrisiko".

All the best

Alfred


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