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8. Oktober 2014: Von Roland Schmidt an Lothar Ka Bewertung: +1.00 [1]

Dass es auch anders geht, sieht man an Pattonville. Die haben ein striktes Kontingent (ich glaube nur 1 x täglich für Auswertige). Hat aber zumindest in meinem Fall gut geklappt und wenn man sich an die An- und Abflugverfahren hält, wahrt man den Frieden mit den Anwohnern.

Kann es sein, dass alle immer lärmempfindlicher werden - aber auch das Thema hatten wir ja schon....

9. Oktober 2014: Von Wolfgang Winkler an Roland Schmidt Bewertung: +7.00 [7]
Hallo zusammen,

erst mal eine positive Korrektur: wir haben in Pattonville (EDTQ) täglich 4 PPR-Landungen zur Verfügung, nicht bloß eine Einzige. Und die versuchen wir auch jedem anfragenden* Piloten zu ermöglichen, wann immer es geht. Selber haben wir übrigens auch nur ganze 26 pro Tag. (*bitte immer telefonisch, über Funk geht leider nicht)

Mit der Genehmigung und dem Erhalt (anfänglich"Rettung") unseres kleinen Sonderlandeplatzes, der bis 1991 das US Ludwigsburg Army Airfield war, schlägt sich unser Vorstand (meine Person eingeschlossen) nun seit 25 Jahren durchs Fliegerleben. Und eines könnt Ihr mir gerne glauben: Die bestehenden Einschränkungen und Auflagen kommen mit Sicherheit nicht von den ortsansässigen Piloten oder Vereinen, sondern sind das maximal mögliche Ergebnis von Verhandlungen mit ziemlich unterschiedlicher Länge der argumentativen Hebelarme. Wer einmal in einem solchen Gremium mitgewirkt und an einem Anhörungsverfahren mit den Anliegern eines Flugplatzes teilgenommen hat, wird dies bestätigen können.

Was die Sinsheimer Kollegen (und einige andere neue Sonderlandeplätze, die vormals Segelfluggelände waren) betrifft, ist der Grund für die PPR-Beschränkung ein anderer: An diesen Plätzen fand viele Jahre (bzw. Jahrzehnte)lang eingeschränkter Motorflugbetrieb auf der Grundlage des §25 LuftVG statt, in den meisten Fällen mit der ortsansässigen Schleppmaschine. Nun ist der § 25 aber eine Ausnahmeregelung und nicht dafür gedacht, ein Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG dauerhaft zu umgehen. Da ist man im Verkehrsministerium und in den Regierungspräsidien dann irgendwann drauf gekommen und hat von Verwaltungsseite darauf hin gewirkt bzw. gedrängt, dass die Platzhalter den Motorflugbetrieb auf eine luftrechtlich saubere Grundlage zu stellen haben. Und das geht eben nur über die Beantragung einer Sonderlandeplatzgenehmigung nach §6 LuftVG mit Lärmgutachten, Anhörungsverfahren und der ganzen Maschinerie. Was damit auf kommunaler Ebene politisch und pressetechnisch dann losgetreten wird, dürfte wohl allen klar sein. Dabei will man doch "nur" den Betrieb der Schleppmaschinen (heute eben oft auch ein UL) rechtlich absichern. Die Zusage "keine Ausweitung des Flugbetriebs über den bestehenden Umfang hinaus" ist dann die einzige Möglichkeit, im Anhörungsverfahren überhaupt erfolgreich bestehen und schlussendlich eine Sonderlandeplatzgenehmigung erhalten zu können, damit es weiter gehen kann wie bisher.

Ohne ein erklärtes "öffentliches Interesse" ist der Betrieb und Erhalt eines Flugplatzes hierzulande eine Angelegenheit, über die man Bücher und Memoiren schreiben kann.

9. Oktober 2014: Von Roland Schmidt an Wolfgang Winkler

Danke für die interessanten Infos, Wolfgang. Pattonville war echt nett, ich komme demnächst mal wieder vorbei. Mein Kumpel und Patenkind wohnen in Kornwestheim.

Nur eine MOGAS-Tanke fehlt noch ;-)

VG

Roland

9. Oktober 2014: Von Daniel Krippner an Wolfgang Winkler
Sehr interessant, Danke! Habt ihr eigentlich in Pattonville Hangarplätze frei? Oder löst die Frage Lachkrämpfe aus? ;-)

Und: ab wann ist ein Interesse "öffentlich"?

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