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27. November 2011: Von Hans-Georg Pauthner an Thore L.

Die von Ihnen zitierte Stelle besagt, dass man seine FAA-PPL für ein Jahr in einem Staat der EASA verlängern kann, ein zweites Jahr aber nur, wenn man eine Ausbildung zu einer EASA-Lizens anfängt. Dies bedeutet im Endeffekt eine maximal zweijährige Übergangszeit bis man mit der FAA-Lizens und Wohnort im EASA-Land ein N-registriertes Flugzeug im EASA Land nicht mehr fliegen darf. Zumindestens lese ich dies aus dem Absatz heraus.


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