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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Oktober 2011: Von ta Beiw an B. S.chnappinger
Im Annex II von Part-FCL stehen die Anforderungen für eine solche Umschreibung. Im Prinzip ist eine solche Umschreibung mit 70h Flugerfahrung + Funknavigation dort vorgesehen. Genau wird das aber erst durch deutsche Behörden festgelegt. In Deutschland wird es vermutlich vom LBA übernommen und das wird sicher noch länger dauern. Bisher wurden die neuen Regeln ja nicht mal im Amtsblatt veröffentlicht.

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