Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Probebetrieb FIS Hörbereitschaft
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Praxisbericht Basic Instrument Rating
Vorbereitung zur Leserreise 2025
Lichtblicke deutscher Behördenlösungen
Unfall: Fortgesetzte Untätigkeit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. August 2008: Von Philipp Tiemann an Thomas Borchert
Unter normalen Umständen dürfte es der EASA nicht gelingen, das N-registrierte Fliegen in Europa zu eliminieren, das wäre einfach ein zu großer Eingriff ins ICAO-Reglement und in die entsprechenden Lizenzerechte, nach dem Motto: "du amerikanischer Pilot kannst deine per ICAO-Lizenz erworbenen Rechte, dein Flugzeug weltweit zu fliegen in ganz Europa nun nicht mehr ausüben!"

Es sei denn, die EASA findet eine schlaue Hintertür, nach dem Motto: "Das fliegen deines Flugzeugs, also deine ICAO-Priviligien verbiete ich dir ja gar nicht sondern nur das Stationieren einer solchen Maschine im EASA-Gebiet" oder so ähnlich. Wird man sehen...der Widerstände der Bizjet-Branche wird allerdings erheblich sein...
27. August 2008: Von Florian Guthardt an Philipp Tiemann
Das kriegen die nie und nimmer durch, dann wäre gleich mal 15-20% der GA, noch dazu speziell der hochwertigen Flieger wie SR22 etc. nicht mehr in D fliegbar.

Es gab ja immer mal wieder Versuche N-Reg einzudämmen, bisher immer erfolglos!

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang