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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. April 2021: Von Tobias Rad an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]
Ich schrieb ja bereits, dass ich bzgl. Rahmenbedingungen der Meinung der scheinbaren schreibenden Mehrheit hier bin. Ich kann mir aber aus meiner eigenen Historie folgende frei erfundene Situation vorstellen: Ich brauche noch 2h Flugzeit um irgendeine Regel zu erfüllen. Erfahrung hätte ich genug, die wird aber mangels korrekter Dokumentation, falschem Fluglehrer, verkehrtem Zulassungsstaat, ... nicht anerkannt. Das einzige Flugzeug, was mir aktuell zur Verfügung steht hat noch 5h Restlaufzeit zu einer Wartung die zwingend in LOAN durchgeführt werden muss, deshalb lässt der Halter keinen weiteren lokalen Flug mehr zu. Es ist derzeit unklar, ob und wann das Flugzeug wieder in den Betrieb zurück kommt. In so einer Situation bietet mir der FI der die Überführung macht an, hier die 2h zusammenzufliegen. Wenn ich dann ein zeitliches Limit bei der Behörde habe, würde ich versuchen einen Weg zu finden?
Ja ich weiß, alles viel hätte, wäre, wenn, aber in dem mir bekannten konkreten Fall kam es zum Fristablauf, weil Urlaub für die 1. Lockdownzeit genommen wurde um ein Rating zu erwerben. Der Arbeitgeber der zu der Zeit alles versucht hat um später arbeitsfähig zu bleiben hat der Rücknahme des Urlaubs nicht zugestimmt. Die Flugschule war auch nicht wirklich zuvorkommend und hat versäumt im Sommer aufzuholen, was man mit kundenorientierter Planung hätte retten können, deshalb Flugschulenwechsel, der allerdings Übernachtungen vor Ort erfordert. Neue Planung für das Jahresende, 2. Lockdown und hier dann an die Regeln gehalten, sprich nicht eine Argumentation gefunden, warum man doch ins Hotel könnte.
Deshalb am Ende, Theorie verfallen und nun kann man wenn man will von vorne anfangen. Klar wäre das vermeidbar gewesen, aber man hat ja auch einen Hauptjob den man in so einer Situation gerne behalten möchte.
2. April 2021: Von Marcus Schulz an Tobias Rad Bewertung: +1.00 [1]

Ich schreib einfach dem letzten:

Danke für die Antworten - auch für die kritischen.

Es gäbe schon möglichkeiten einen 2 tägigen Aufenthalt zu legitimieren, aber da dies definitiv "getrickst" wäre scheidet es für mich aus. Das ich ohne Aufenthalt hin und wieder zurück und nochmal hin und nochmal zurück fliege wäre mit dem offensichtlich wackeligem Argument der Ausbildung begründbar. Eine weitere Begründung könnte ich mir aber auch bescheinigen lassen.

Warum ich es so "akut" habe:

Ich habe letztes Jahr im Herbst nach ca. 350h PPL beschlossen im Fernkurs den ATPL (wird bei CPL/IR mit frozen bleiben) zu starten. Beruflich werde ich in der 2 Jahreshälfte sehr viel unterwegs sein und ich habe auch noch eine tolle Frau und 2 Kinder mit denen ich auch Zeit verbringen möchte. Also der Plan soviel wie möglich bis dahin abzuarbeiten.

Finanziell ist das ganze attraktiv weil mich die 5 IFR Stunden außer die Flüge mit der Linie nichts kosten. Kosten für Linie sind deutlich geringer als für 1 Flugstunde mit der Maschine.

Ich denke dass das schon eine Überlegung Wert sein kann. Aber ich möchte auch nichts illegales unternehmen, deswegen habe ich auch noch nichts entschieden.

Grüße Marcus

2. April 2021: Von Erik N. an Marcus Schulz Bewertung: +7.00 [7]
Wir als Piloten sind ja generell aufgerufen, und gewohnt, unsere eigenen Entscheidungen zu treffen. Schlechte oder unsinnige Anweisungen von ATC müssen wir nicht akzeptieren, sondern uns selbst und unsere Passagiere sicher durchs Wetter bringen. Nur wir selbst können es entscheiden. Ich sehe nicht, warum das anderswo nicht gelten soll ;)
2. April 2021: Von _D_J_PA D. an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

na na na, reflektierter Pragmatismus ist in dieser Pandemie nun wirklich vollkommen unangebracht.

Es muss gezaudert, diskutiert und ignoriert werden.

Und wenn etwas nachweislich nicht funktioniert, wünschen wir uns einfach alle mehr davon. Ist doch logisch, oder? :-)

2. April 2021: Von Sven Walter an Marcus Schulz Bewertung: +1.00 [1]

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/1._AendV_CoronaEinreiseV_mit_Begruendung.pdf

Übrigens, das betrifft jetzt aber nur die Wiedereinreise nach D - die Verordnung selbst spricht nur vom Beförderer. Selbstfliegende GA ist also nicht erfasst, ich hab jetzt aber in die Hauptverordnung auch nicht reingeguckt, nur die Änderungsverordnung.

Das nur für diejenigen, die jetzt doch unterwegs sind ins europäische Ausland und sich das hier noch ausdrucken wollen für den Fall, bei der Heimkehr mit Uniformträgern eine Debatte zu vermeiden. Rechtstaatsprinzip und so.

9. April 2021: Von Albert Neumann an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Hi Sven, danke für den Hinweis.. Ich bin zur Zeit in LESB und fliege nächste Woche zurück.. Bedeutet also, dass ich wohl keinen Antigentest benötige.

Gruß Albert

9. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Albert Neumann

Die Balearen gelten aktuell nicht als Risikogebiet, also kein Test, keine Quarantäne.

11. April 2021: Von Udo Walter an Albert Neumann
Leider reagieren die Behörden "unterschiedlich".
Sprich die schnell konsultieren Beamten wissen's auch nicht genau, je nach Laune und Uhrzeit reagieren sie mürrisch.
Safe Procedure: du kennst die Infektionsschutzverordnung deines (Bundes-)Landes, inklusive der Ausnahmeparagraphen und zwar in der aktuellsten Fassung.
Zusätzlich lasse ich mir gerne eine Bestätigung in Textform von "meinem" Gesundheitsamt zum bestimmten Datum zuschicken, und schon ist die Papierlage eindeutig.
Happy Rückkehr!

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