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7. April 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Flo Re

Mir ist noch ein Detail aufgefallen: Für den Flug Österreich -> Slowenien + any other EU-NonSchengen-Land sowie die Gegenrichtung nennt die AIP "nur" neben den Daten wie im Flugplan ohnehin genannt noch "Piloten- und Passagiername und -Nationalität".

Das scheint sich auf https://rdb.manz.at/document/ris.c.BGBl__II_Nr__360_2013> zu beziehen, hier werden aber zusätzlich noch die Geburtsdaten von Pilot(en) und PAX genannt. Während unsereins ja die Sicht hat: "Was nicht in der AIP steht, muss mich nicht interessieren", könnte Ösi Normalpolizist sich auf's Gesetzblatt beziehen.

7. April 2017: Von Flo Re an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Na, ich hatte damals aus Mali Losinj auf jeden Fall die Anmeldung nach Linz-Wels gemacht und die Polizei stand tatsächlich da um die Ausweise zu kontrollieren. War aber eine Sache von 2 min. Warten mussten sie aber bedeutend länger, da wir wegen Icings ein vollkommen anderes FL gewählt hatten und viel mehr Gegenwind als geplant hatten. Sie waren trotzdem noch sehr freundlich...

7. April 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Flo Re

Wenn Österreich so flexibel wie Deutschland wäre, müsste man ja nur in Portoroz zwischenlanden, um noch einmal günstigen Sprit, einmaliges Landeerlebnis und den Schengen-Einreisestatus mitzunehmen. Die Differenzierung zu Kroatien als Nicht-Schengen-Land ist ja völlig plausibel und zwangsläufig aufgrund der Schengenverträge, die ggü. Slowenien aber eben nicht.

13. April 2017: Von ch ess an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Wenn Österreich so flexibel wie Deutschland wäre, müsste man ja nur in Portoroz zwischenlanden, um noch einmal günstigen Sprit, einmaliges Landeerlebnis und den Schengen-Einreisestatus mitzunehmen. Die Differenzierung zu Kroatien als Nicht-Schengen-Land ist ja völlig plausibel und zwangsläufig aufgrund der Schengenverträge, die ggü. Slowenien aber eben nicht.

Ich weiss ja nicht, wie Ihr drauf gekommen seid, aber natürlich ist der Zwischenstopp in Portoroz und damit Einreise nach Schengen ausreichend.

Und von dort kann ich nur mit Aufgabe des Flugplans (ich mache das immer über DFS) nach Österreich fliegen. Also Schengen/Tankstopp in Portoroz ist problemlos möglich.

Ähnlich günstig für den SPrit wäre auch Zell, die auch Grenzplatz machen können - aber da muss der Flieger vollgetankt mit 600m auskommen, im Sommer nicht für jeden machbar.

13. April 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an ch ess

Ich weiss ja nicht, wie Ihr drauf gekommen seid,

Durch Lesen der o.a. offiziellen Dokumente.

aber natürlich ist der Zwischenstopp in Portoroz und damit Einreise nach Schengen ausreichend.

Und von dort kann ich nur mit Aufgabe des Flugplans (ich mache das immer über DFS) nach Österreich fliegen. Also Schengen/Tankstopp in Portoroz ist problemlos möglich.

Wie in den verlinkten Dokumenten dargelegt, muss eigentlich der Flugplatz beim Flug Slowenien->Österreich vorab informiert werden. Der Flugplan kann nicht ausreichend sein, weil da die PAX-Namen nicht drinstehen.

Inwieweit die Regeln "gelebt" und durchgesetzt werden, kann ich natürlich nicht sagen.

Wenn ich etwas Falsches aus den Links lese, wäre das interessant.

Dass es sonderbare Regeln bei unseren nettesten Nachbarn gibt, z.B. in NL das GENDEC-Formular, ist ja nicht das erste Mal.

13. April 2017: Von ch ess an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Bei den seltsamen Regeln, da ist D schon ganz vorne mit dabei - erlebe ich gerade rund um Zulassung und IHP - aber das ist ein anderes Thema.

Ich versuche es mal...

  1. im AIP steht (AIP)
    2.5. Diese Informationspflicht durch den Piloten und den Halter des Flugfeldes entfällt derzeit,
    wenn der Ein- oder Ausflug von
    oder nach folgenden Staaten erfolgt:
    Spanien, Portugal, Frankreich,
    Belgien, Niederlande, Luxem-
    burg, Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Italien, Griechen-
    land, Dänemark, Schweden, Fi
    nnland, Island, Norwegen (Bezug
    BGBl 372/1996 F-GÜV 1996 i.d.g.F.).
  2. das Gesetz (BGBl 372/1996 F-GÜV 1996 i.d.g.F.) wird in seiner jeweils geltenden Fassung angewandt. Und es erlaubt nach §18 (3) eine Erweiterung der Vertragsstaaten
  3. 2007 sind (wieder) diverse Staaten beigetreten und in der Folge entfielen die Personenkontrollen (Beitritt zentraleuropäische Länder)
  4. Damit ist die Grupper der Länder, auf die das AIP Bezug nimmt, i.d.g.F. (in der geltenden Fassung) um die beigetretenen Länder ergänzt worden.
    Auch ohne, dass das AIP entsprechend nachgepflegt wird.
  5. Für alle anderen Länder gilt dieses hier: non-Schengenregelungen mit den Datenpflichten wie ob schon mal genannt. AUch in diesem Gesetz ist in §1 ein dynamischer Bezug zum F-GÜV 1996 i.d.g.F. gemacht.

Hoffe jetzt ist es deutlich.

PS Letztens habe ich von HU nach AT noch mit Wien ausführlich eine Diversion (zum Tanken in Wels - sehr empfehlenswert übrigens) besprochen, da war ausser dem Flugplan nix und auch vor Ort alles gut.


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