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2. März 2016: Von Flieger Max Loitfelder an Guido Warnecke
Respekt an ingo!

Die Frage nach dem Druck von Seiten der Airline: bei mir GOTTSEIDANK nicht, weder bei Diversion aus beliebigem Grund, noch Tankmenge, etc. Ich weiß aber von anderen Unternehmen, auch in Mitteleuropa..

Die Meinung, dass das Recht des Registerstaates zutrifft ist m.E. nach falsch, nach Tokyo/Chicago convention würde das nur im internationalen Luftraum gelten, über dem Festland wäre meist das Recht des überflogenen Staates anzuwenden. Ziemlich kompliziert, und ob nun bei einem Flug der Aeroflot von Moskau nach Tokyo im Internat. Luftraummdas Recht der Cayman Islands (teilweise dort registriert) gelten soll müsste man erst herausfinden.

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