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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. März 2016: Von Nicolas Nickisch an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

Respekt!

Ein diabetisches koma am "Foetor ex ore" zu erkennen ist sicher nicht so ganz leicht, selbst mit medizinischem Basiswissen. mit Verlaub: grosses Kino, wenn von einer Ausbildung - mutmaßlich in grauer Vorzeit - auch noch genau das richtige haften geblieben ist und dann auch noch richtig umgesetzt.

Der Zucker ist dabei typischerweise sehr hoch - Stückchen Traubenzucker zwischen die Zähne geht da eher in die falsche Richtung.

Ein 900er Zucker hat übirgens schon so manche CPU in eine permanente Bootschleife versetzt !

in der Tat kostet es immer (mehr) Mut medizinisch helfend tätig zu werden, ob an Bord, auf der Strasse oder sonstwo.

Ich persönlich kann mich leider noch nicht einmal darauf zurückziehen nur über Laienwissen oder Basiswissen zu verfügen - ich hab das mal studiert.

ich kann mich aber noch gut an die Horrorstories erinnern, die uns im Notarztkurs erzählt wurden.

Vor allem, daß die haftungsregeln von der Registrierung der Airline abhängen - in USA sogar vom Bundesstaat! Da shängt wohl mit dem sogenannten "Samariterparagrafen" zusammen

Da war von 8stelligen Schadenersatzforderungen durch Dritte wg. einer vom Arzt verursachten Zwischenlandung die Rede oder von sofortiger Verhaftung wie die Approbation vermutlich im Land des Fliegers gar nicht gültig ist.

Bei deutschen Airlines habe ich persönlich kaum Sorgen, aber was ist mit aufstrebenden arabischen Airlines ? Mit united? American Airlines oder anderen ?

Ich wurde bislang zweimal in Anspruch genommen, jeweils bei Lufthansa-Flügen und das ging absolut reibungslos. Angefangen von der medizinischen Ausstattung an Bord über die Hilfsbereitschaft und Kompetenz de s Kabinenpersonals bis zur Cockpitbesatzung. Patienten und Lufthansa waren auch glücklich. Schwamm drüber.

Das ist aber schon einige Jahre her.

Was aber wenn der gerade begonnene Traumurlaub mit Schampüschen und/oder Cognäcchen gefeiert wurde ? Kann ich mich dann zurückhalten mit Hinweis auf den (hoffentlich mäßigen) Alkoholgenuss? Daheim gehe ich auch nicht in den OP wenn ich vom feiern komme. Oder ist man dann trotzdem dran, vielleicht wg. unterlassener Hilfeleistung?

Der Jurist wird jetzt präzise anführen, daß es von den Umständen abhängt :-)

Besondere Sprengkraft sehe ich in den mittlerweile allgegenwärtigen Smartphones mit denen gerne die Umstände für die eigenen Erinnerungen, die Community oder ein Gericht dokumentiert werden. ich möchte jedenfalls nicht eines Tages in einem Gerichtssaal die eigenen Bemühungen anschauen - vielleicht gar noch halbwegs stramm (siehe Schampüschen) oder auch nur erfolgloser Art.

Ich kann jeden verstehen, der sich in solchen Notfallsituationen eher klein macht und sich gerade NICHT exponiert.

Ich selbst und einige Kollegen haben die jahrelange Betreuung einer Reiter-Großveranstaltung eingestellt als der Veranstalter beim Briefing darauf hinwies, man solle Verunfallte sofort aus der Strecke bringen (nein, keine Jagd; es heisst AUS der Strecke, nicht ZUR Strecke :-) damit das Fernsehen oder Zuschauer nicht das Elend filmen können.

Es bleibt trotzdem dabei: Respekt!!

1. März 2016: Von T. Magin an Nicolas Nickisch
Nur der Vollständigkeit halber, da Du Dein Post an mich adressiert hast: Ingo hat die Hyperglykämie gemeistert - nicht ich!
2. März 2016: Von Nicolas Nickisch an T. Magin
Sorry, ist mit nach dem Posten auch aufgefallen. Ändert aber nix.

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