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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. April 2014: Von Achim H. an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]
Ich habe heute mit der Bundespolizei gesprochen, da ich die genaue Rechtslage klären wollte nachdem uns der Status als Zollflugplatz aberkannt wurde, nicht jedoch der Status als Grenzübergangsstelle.

Wie bekannt ist Abflug aus der EU in nicht EU (z.B. Schweiz) ohne Zoll möglich (sofern nur Reisegepäck) und da Schengen auch ohne Passkontrolle. Einflug aus non EU erfordert Zoll hingegen.

Abflug und Einflug aus non-Schengen erfordert eine Passkontrolle. Diese kann durch einen Hilfspolizisten erledigt werden (normalerweise der Flugleiter), da er jedoch keinen Zugriff auf das Fahndungssystem hat, muss er eine gewisse Zeit vorher die Personalien an die zuständige Dienststelle der Bundespolizei melden (bei uns 2h vorher).

Ein Ab- oder Einflug außerhalb von Schengen ohne Passkontrolle ist nicht möglich. Wer dabei erwischt wird, kriegt gewaltig eines auf den Deckel.

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