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Warum bitte wurde dieses Bild wegen Urheberrechtsbeschwerde entfernt? Das war ein frei verfügbares Twitterbild und der Link zeigte auf Twitter.
Also wer nimmt sich hier das Recht sich zu beschweren?
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Eine freie Verfügbarkeit zu unterstellen, nur weil das Bild von Twitter kam, ist höchst riskant. Nur weil ein Bild irgendwo im Netz steht, heißt das nicht, dass man bei dessen Weiterverbreitung nicht geltendes Recht verletzt.
Ich wurde vor kurzem selbst von einer Kanzlei abgemahnt, weil ich ein Paparrazi-Foto aus dem Netz verwendet habe. Mein "geklautes" Foto zu finden, ist mittlerweile einfach: Selbst Google bietet kostenlos die Funktion, ein beliebiges Bild im Internet auf Duplikate zu checken.
Ich habe mich dann juristisch vertreten lassen. Hat aber nichts gebracht, weil das Recht an diesem Bild eindeutig einer britischen Bildagentur gehört, die für dessen Nutzung eine Gebühr erhebt. Da ich mir das Bild aber nicht kaufte, wurde ich (juristisch gesehen) wirksam abgemahnt. Keine Chance, ein Gerichtsverfahren hätte ich nicht gewinnen können. Der Vergleich kostete mich schließlich 700 Euro... :-(
Wer also die Frage nach der Herkunft eines Bildes nicht eindeutig mit sich selbst beantworten kann, sollte bei der Veröffentlichung im Web höchst vorsichtig sein. Die Gefahr, entdeckt zu werden, ist seit der Entwicklung spezialisierter Suchmaschinen ungemein groß geworden. Und die Argumentation, das Bild lediglich privat zu nutzen oder zu nicht-kommerziellen Zwecken hat juristisch gesehen leider keine Relevanz.
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am Besten nur Bilder verwenden, wo man selber 100% das Copyright hat. Also eigene Photos. Ansonsten kann es sehr schnell sehr teuer werden. Es gibt heute bereits einige Abmahnkanzleien, die davon leben, Foren und Web Inhalte auf Bilder zu untersuchen und danach abzukassieren. Da ist das Risiko schlicht zu gross, es sei denn man kriegt vom Copyright Eigner schriftlich die Bewilligung, Bilder zu verwenden.
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Er hat ja nur mit sich selbst "gesprochen" - ich glaube, wir sollten ihn dabei nicht stören ;-)
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Ich glaube, es besteht noch ein erheblicher Unterschied, ob kommerziell oder privat (z.B. Facebook) verwendet.
Unser Verlag hat jedenfalls schon einmal Lehrgeld bezahlt (so rund um € 2.500,-) wegen folgenden Sachverhaltes:
Man hat einer Schulklasse ermöglicht, eine ganzseitige Reportage in einer Lokalzeitung selber zu gestalten. Die Schüler haben dabei ohne Wissen des Verlages ein Foto verwendet, für welches keine Vereinbarungen getroffen waren.
Erst nach Jahren, als die Schüler längst die Schule verlassen hatten, meldete sich der urheberrechtliche Eigentümer des Fotos - die Zeitung erschien auch als Internet-Ausgabe, und dort wurde das Foto offenbar mittels Scanner ausfindig gemacht. Mit dem Urheberrecht ist ganz sicher nicht zu spaßen, ich würd's nicht einmal privat darauf ankommen lassen.
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Na, wenn das so ist... Dachte schon, es hätte sich irgendein 2-Mot-Thekenpilot beschwert. Wegen der dicken Dinger. höhö
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So erheblich ist der Unterschied nicht. Höchstens im Umfang der Verbreitung, der wiederum am Ende über die Höhe der Kosten entscheidet. Jan Brill tut als Forenbetreiber sicher gut daran, Bilder, deren Urheberrechte strittig sind, zu entfernen, sobald er davon Kenntnis erlangt. Nachdem der Einsteller ja, wie es mir scheint, nicht eindeutig recherchierbar ist, würde es sonst am Ende an ihm hängenbleiben.
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"Nachdem der Einsteller ja, wie es mir scheint, nicht eindeutig recherchierbar ist.. "
Am Einsteller ist wohl so Manches nicht eindeutig, ein Knüller ist das nicht gerade.
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Ich find diese Regel ehrlich gesagt gar nicht so schlecht...
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