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29. März 2013: Von Pelle Goran an Jochen Dimpfelmoser
Ich habe mir angewöhnt bei Orten mit "zweifelhaftem Ruf" vorher zu recherchieren und das erscheint hier ja auch angesagt.

Die Entgeltordnung von EDXW sagt eindeutig in Teil III, 2. Für Luftfahrzeuge der allgemeinen Luftfahrt sowie der Luftfahrzeuge im Charterverkehr beträgt der Teil des Landeentgelts, der sich nach der Zahl der bei der Landung des Luftfahrzeugs an Bord befindlichen Personen bemisst (Piloten und Passagiere) je Person € 5,50 zuzüglich MwSt.

Da sich Westerland/Sylt ja auch schon das reine Queren der CTR mit Landeentgelt bezahlen lässt (gibt es das noch so irgendwo in D?), bin ich bei den speziellen Kollegen da oben eher vorsichtig. Mein Misstrauen ist jedenfalls so hoch, dass ich auch eher eine Mail schreiben werde als da anzurufen - wer weiss ob sich hinterher noch irgendjemand an die Aussagen am Telefon erinnern würde.

Wenn man mit einem Fuffi dabei ist, ist das ja noch OK, aber ein Hunni ist definitiv auch da oben nicht gerechtfertigt.
29. März 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
Da sich Westerland/Sylt ja auch schon das reine Queren der CTR mit Landeentgelt bezahlen lässt (gibt es das noch so irgendwo in D?)

Warum sollte man die CTR Westerland queren wollen?
29. März 2013: Von Timm H. an Achim H.
Ctr crossing to follow shoreline, wenn ceiling unterhalb ctr obergrenze??

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