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9. September 2012: Von  an Stefan Jaudas

also bitteschön...wenn es gefahrgut ist, muß eben die fürsorgepflicht des gesetzgebers ran. diese resultiert nun mal in einem flugbeschränkungsgebiet und folgender NOTAMs etc. ich finds ok - wenn die bergung ohne gefahr von statten geht.

mfg

ingo fuhrmeister

9. September 2012: Von Stefan Jaudas an 
... wenn "Gefahrgut" ein Argument wäre, dann müßte unser fürsorglicher Gesetzgeber alle Fliegerei unter 5000 ft verbieten, Bundesweit. Und die Gefahrgüter auch noch komplett vom Bundesgebiet fernhalten.

Aber ans Containerterminal darf der Dampfer ran? Trotz "Gefahrgut"? Wo ist da die Logik?

A propos, laut FTD sagen die Offiziellen: "Es gebe nach wie vor keine Hinweise darauf, dass ein Weiterschleppen des Schiffes sowie die Bergung von Ladung und Löschwasser zu riskant für die Umwelt und das Wattenmeer seien."

Das ist doch nur eine weitere Runde im Allgemeineluftfahrteinschränkungsdomino.

Oder es ist der deutsche Beitrag zur "Reform des europäischen Notfall-Managements für Unfälle auf hoher See", die im selben Artikel angemahnt wird ... *LOL*



9. September 2012: Von  an Stefan Jaudas

naja...ich möcht nicht wissen, was noch so im wattenmeer aus wk1+2 schlummert...

mfg

ingo fuhrmeister


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