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21. Juni 2012: Von Christian R. an 
Wäre dieser "technical stop" wie von Ihnen besschrieben zu vergleichen mit einer "Sicherheitslandung"? Hat doch auch rechtliche Relevanz, wenn ich mich recht an die Ausbildung erinnere?
21. Juni 2012: Von  an Christian R.

also - das ist ein bisschen schwierig zu beurteilen:

1. nicht D-hoheitsgebiet

2. N-reg

3. piloten mit N-und damals D-luftfahrerschein

m.e. ist es auslegungssache im jeweiligen land (mali) und des flugplatzbetreibers. wenn er natürlich einen spitzentag mit landegebühren etc haben will, dann hätten die uns ganz schön zur kasse gebeten...

nach deutscher definition gem. LuftVG gibt es keine technische landung - oder ich habs überlesen.

es werden nur notlandungen:

a) wegen abwehr von gefahr f. leib und leben von personen

b) gründen der sicherheit (einflug in IMC???? - pinkeldrang des piloten ets?)

c) hilfeleistung (nicht definiert welche)

behandelt.

jedes land hat oder hat keine icao-conforme regelung dazu.

mfg

ingo fuhrmeister


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