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3. August 2024 05:21 Uhr: Von Jan Schreiber an Johannes Vogl

Hallo!

Aus eigener Erfahrung mein Tip, um vorher mit der lizenzaustellenden Behörde abzuklären, welche Formulare bei der Beantragung vorgelegt werden müssen.

Ich habe bei der Beantragung meiner PPL in den Niederlanden vor einigen Jahren ziemliche Diskussionen mit der Behörde gehabt bzgl. meiner Theorieausbildung. Die hatte ich für einen UK LAPL absolviert (noch unter EASA), der allerdings rechtzeitig vor Brexit nach NL transferiert worden war.

Man wollte dann im Rahmen der späteren PPL-Umschreibung unbedingt das ATO Zertifikat der Theorieschule und das Zertifikat des damaligen Theorieprüfers sehen. Argumente wie "Ihr habt mir doch selbst den NL LAPL ausgestellt und damit bestätigt, dass meine theoretische Kenntnis ausreichend sein muss" wurden nicht akzeptiert.

Erst die Intervention meiner hiesigen Flugschule und AOPA NL brachten die Behörde zur Einsicht. Und ja, ich spreche fließend Niederländisch.

Das ATO-Zertifikat von ausländischen Schulen wollen sie hier bei Beantragungen übrigens grundsätzlich sehen, wenn Ausbildungsteile im EU-Ausland absolviert wurden. Ob das in DE auch so ist, weiss ich nicht. Aber besser vorher klären.

4. August 2024 08:27 Uhr: Von Ingo Schmittner an Jan Schreiber

Wie ist das eigentlich mit der Prüfung? Ist es nicht so, dass in Österreich der Prüfer direkt von der ATO kommen darf? In Deutschland hingegen hat man diesen Fackelzug mit der individuellen Benennung des Prüfers durch die Behörden - inkl. der dadurch entstehenden Wartezeiten und Verwaltungsoverhead...

Gibt's da Wege oder zumindest Planungen in .de das pragmatischer zu gestalten?

4. August 2024 08:56 Uhr: Von Tobias Schnell an Ingo Schmittner Bewertung: +2.00 [2]

Ist es nicht so, dass in Österreich der Prüfer direkt von der ATO kommen darf? [...] Gibt's da Wege oder zumindest Planungen in .de das pragmatischer zu gestalten?

Wenn die Ausbildung an einer deutschen ATO absolviert worden ist, gibt es keine Einzelbestimmung des Prüfers, sondern der Kandidat kann den Prüfer aus dem Prüferpool der ATO auswählen (seit 2024 allerdings nach etwas restriktiveren Kriterien).

Dies gilt allerdings nur für Lizenzen, die beim LBA geführt oder beantragt werden sollen. Viele (alle?) Länderbehörden machen tatsächlich eine Einzelbestimmung.

4. August 2024 12:52 Uhr: Von Johannes Vogl an Tobias Schnell

Also in meinem Fall ist/wäre es so, dass meine Lizenz eben nicht beim LBA geführt wird. Ich habe meine SPL und bald LAPL beide beim Luftamt Nordbayern in Nürnberg. Für meine praktische Prüfung habe ich kein Mitspracherecht, was die Auswahl des Prüfers angeht


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