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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Juli 2023 09:10 Uhr: Von Guido Frey an Kevin Kissling Bewertung: +3.00 [3]

Meines Wissens betrifft die diesjährige Änderung der Rechtsgrundlagen (u.a. NfL 2023-1-2792) bzgl. "Fliegen ohne Flugleiter" nur Verkehrslandeplätze / Sonderlandeplätze / Segelfluggelände, sodass in Deutschland kein "unkontrollierter Flugbetrieb" an einem Flughafen möglich ist/wäre. (?)

An Flughäfen ist ein Betrieb ohne RFF auch möglich, da diese üblicherweise EASA-zertifiziert sind. Die EASA erlaubt den entsprechenden Betrieb pauschal für NCO und NCC (siehe AMC 1 ADR.OPS.B010(a) und GM7 ADR OPS.B.010(a)(2)).

Daher fallen Flughäfen zwar nicht unter die Bestimmungen der NfL 2023-1-2792, haben aber durch die o. a. EASA Regularien ähnliche bzw. sogar größere Freiheiten als unter der nationalen NfL...


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