Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. Juni 2023 17:29 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Tobias Schnell

Dazu gibt es im Gesetz nur Gummiparagrafen:

SERA.3101 Fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Betrieb von Luftfahrzeugen
Luftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder
Sachen Dritter gefährdet werden.

SERA.3205 Annäherung
Ein Luftfahrzeug darf nicht so nah an anderen Luftfahrzeugen betrieben werden, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes
besteht.

Im Genehmigungstext vieler Flugplätze ist ein solches Vorgehen allerdings untersagt.

Ich würde es auch nicht machen wollen, denn keiner kann wissen, was der zuerst Gelandete als nächstes tun wird. Vielleicht kramt er gerade in der Flugplatzkarte nach dem passenden Rollweg und bleibt deswegen erst mal plötzlich stehen. Oder er entschließt sich spontan für einen Backtrack. Oder er hat eine Reifenpanne und ist deshalb noch nicht von der Bahn etc. Um das über Funk noch eindeutig zu klären, ist es in so einer Situation meist zu spät.

Einfach trösten mit dem Song "You can ALWAYS go around..."


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang