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24. April 2023: Von Guido Frey an Nicolas Nickisch Bewertung: +4.00 [4]

Das Fliegen ohne Flugleiter ist kein Freibrief für Regelüberschreitungen. Auch ein Tempolimit auf der Straße gilt weiterhin, wenn kein Verkehrspolizist anwesend ist...

Der Platzhalter an einem Sonderlandeplatz kann also im Rahmen von PPR auch bei einer Genehmigung des Flugbetriebs ohne Flugleiter entscheiden, wen er wann im Rahmen der genehmigten Öffnungszeiten landen und starten lassen möchte.

Wenn ein Platzhalter die Befürchtung hegt, dass seine Anweisungen nicht eingehalten werdem, dann kann er ebenfalls einen Flugleiter einsetzen oder z. B. automatische Überwachungssysteme installieren. Z. B. bieten aerops und iwiation Kamerasysteme mit automatischer Kennzeichenerfassung an...

Ich fände es jedoch wesentlich schöner, wenn wir durch eine vernünftige fliegerische Disziplin und einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Freiheiten diese Überwachungsmaßnahmen überflüssig machen würden...


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